Gerichtsurteil: Burkini-Verbot im Schwimmbad ist rechtswidrig
Seit Anfang 2019 ist das Tragen von Burkinis in den städtischen Schwimmbädern in Koblenz verboten. Doch ein Gerichtsurteil hat das Verbot jetzt gekippt.
Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren das Burkini-Verbot für städtische Schwimmbäder in Koblenz vorläufig gekippt. Das Verbot in der Badeordnung verstößt nach Auffassung des Gerichts gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Der Beschluss wurde am Freitag veröffentlicht.
Verbot gekippt: Muslimin darf wieder im Burkini schwimmen
Die Klägerin darf damit ab sofort wieder im Burkini - einem Ganzkörper-Badeanzug - ins Wasser steigen. Die Muslimin hatte erklärt, wegen einer Rückenkrankheit seien ihr ärztlich Schwimmbadbesuche angeraten worden, um ihre Schmerzen zu lindern. Wegen ihres Glaubens könne sie nur mit einem Burkini schwimmen. Die Regelung der Haus- und Badeordnung verletze sie durch den Ausschluss des Tragens eines Burkinis in ihren Grundrechten der Glaubensfreiheit sowie der allgemeinen Handlungsfreiheit und verstoße auch gegen den verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz.
Der Koblenzer Stadtrat hatte mit knapper Mehrheit beschlossen, dass Badegäste nur in Badehose, Badeanzug, Bikini oder Badeshorts schwimmen dürfen. Der Grund: Bei Burkinis sei die Kontrolle auf offene Wunden, Ausschläge und anstoßerregende Krankheiten unmöglich.
Gericht sieht keine Rechtfertigung für das Burkini-Verbot
Allerdings dürfen Leistungsschwimmer und Triathleten laut der neuen Verordnung weiterhin Neoprenanzüge tragen. Auch im Schulsport bleibt das Tragen von Burkinis erlaubt. Die neue Badeordnung war Anfang 2019 in Kraft getreten.
Nach Ansicht der Oberverwaltungsgerichts werden Trägerinnen von Burkinis durch die Regelung stärker belastet als andere Gruppen. Eine ausreichende sachliche Rechtfertigung dafür sei nicht erkennbar und es bleibe auch unklar, warum der Schutz vor Gesundheitsgefahren nachrangig sein solle, wenn der Burkini im Schwimmunterricht getragen werde. (dpa)
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