Beim neuen Sexualstrafrecht bleibt ein Problem
Das verschärfte Sexualstrafrecht war überfällig und beendet eine Grauzone. Trotzdem bleibt ein grundsätzliches Problem bestehen.
Es klingt ebenso einfach wie einleuchtend. Künftig gilt der Grundsatz „Nein heißt Nein“ im Sexualstrafrecht. Damit ist endlich Schluss mit dem Missstand, dass viele Täter wegen sexueller Nötigung oder Vergewaltigung nicht verurteilt werden konnten, weil sich die Opfer nicht ausdrücklich gewehrt hatten oder wehren konnten.
Künftig reicht aus, dass eine Betroffene durch Worte oder sogar nur durch Gesten zum Ausdruck bringt, dass sie mit den sexuellen Handlungen nicht einverstanden ist. Das heißt: Jeder Geschlechtsverkehr, der nicht einvernehmlich stattfindet, ist strafbar.
Vor allem Frauenverbände und Opfergruppen hatten diese Verschärfung schon lange gefordert. Sie ist überfällig und beendet die bislang bestehende Grauzone, die in der Praxis einen Täterschutz darstellte. Doch ein grundsätzliches Problem bleibt bestehen. Die Beweislast liegt unverändert beim Opfer. Es muss den oftmals entwürdigenden Gang zur Polizei antreten, vor allem aber muss es um seine Rechte kämpfen, wenn Aussage gegen Aussage steht. So einfach, wie es klingt, ist das Prinzip „Nein heißt nein“ doch nicht.
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Hinweis: In Zukunft immer schriftlich machen SEX Ja oder nein, nur dann ist "mann" als Mann auf der sicheren Seite.
Aus der Bildergallerie:
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Claudia Roth (Grüne), Stadt Augsburg: gegen das neue Sexualstrafrecht.
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Das wäre doch mal ein Ansatzpunkt für eine erweiterte Berichterstattung?
Die Beweislast liegt nicht "beim Opfer", sondern beim Staat, der seinen staatlichen Strafanspruch gegenüber einem Bürger durchsetzen möchte. Ein wenig mehr Genauigkeit wäre hier wünschenswert.