Gericht: Legida darf nicht durch Leipzig marschieren
Die islamfeindliche Legida-Bewegung darf nach einem Gerichtsbeschluss am Montag nicht durch Leipzig marschieren.
Das Verwaltungsgericht Leipzig bestätigte einen Bescheid der Stadt, wonach Legida nur eine örtliche Kundgebung abhalten darf. Die Veranstalter waren gegen diesen Bescheid gerichtlich vorgegangen.
Die Richter begründeten ihren am Montag veröffentlichten Beschluss damit, dass die zur Verfügung stehenden 15 Hundertschaften der Polizei einen Aufzug der Legida nicht absichern könnten und ein Marsch über den Innenstadtring eine "unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung" darstelle.
Gegen die Entscheidung kann Legida noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.
Neben Legida will heute auch die islamkritische Pegida-Bewegung in Dresden trotz schwindender Anhängerschaft wieder auf die Straße gehen. Ableger der Gruppierung kündigten weitere Demonstrationen unter anderem in Berlin, Stralsund und Magdeburg an. AZ, dpa
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