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  3. Hartz IV: Paritätischer Wohlfahrtsverband hofft auf Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen

Hartz IV
15.01.2019

Paritätischer Wohlfahrtsverband hofft auf Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen

Je nach Verstoß können bislang 10, 30, 60 oder bis zu 100 Prozent der Hartz-IV-Bezüge für je drei Monate gestrichen werden. Der Paritätische Wohlfahrtsverband ist dagegen.
Foto: Jens Kalaene, dpa (Symbolbild)

Exklusiv Die Kürzung des Existenzminimums widerspreche Grundgesetz und Verhältnismäßigkeit, sagt Hauptgeschäftsführer Schneider und fordert höhere Regelsätze.

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband setzt große Hoffnungen auf die vor dem Bundesverfassungsgericht beginnende Verhandlung über eine mögliche Abschaffung der Hartz-IV-Sanktionen. „Es kann nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes nicht sein, Menschen durch eine Kürzung einer staatlichen Leistung in ein Leben unterhalb des Existenzminimums zu schicken“, sagte  Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider unserer Redaktion. Lesen Sie hier das gesamte Interview mit Ulrich Schneider.

Wohlfahrtsverband fordert höhere Regelsätze für Hartz-IV-Bezieher

So würde endlich Schluss gemacht werden mit dem negativen Menschenbild, das hinter der Agenda 2010 steht, betonte Schneider. „Die Agenda 2010 geht davon aus, dass die Menschen von Grund auf faul sind, dass man ihnen Beine machen muss, dass sie, wenn man ihnen das Existenzminimum gibt, keine Lust mehr zum Arbeiten hätten und man sie deshalb sanktionieren muss“, kritisierte er. 

Schneider erklärte, dass die meisten Hartz-IV-Bezieher ohnehin einer Arbeit nachgehen würden: „Von den 4,4 Millionen erwerbsfähigen Hartz-IV-Beziehern sind nur 1,4 Millionen arbeitslos.“ Eine Abschaffung der Sanktionen sei dabei auch vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit geboten: „Gerade einmal drei Prozent der Hartz-IV-Bezieher werden sanktioniert“, betonte der Sozialverbandschef. Es wäre sinnvoller, die Jobcenter würden sich um die 97 Prozent kümmern, die arbeiten wollten und diese zu fördern.

Der Wohlfahrtsverbands-Vertreter forderte angesichts des Verfahrens vor dem Verfassungsgericht eine deutliche Erhöhung der Regelsätze, damit diese tatsächlich existenzsichernd seien. „Eine Anhebung von derzeit 424 auf 570 Euro halten wir für zwingend notwendig“, verlangte er.

Mieten und Energiekosten treffen Hartz-IV-Bezieher besonders

Auch müssten für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland überall die Mieten in voller Höhe übernommen werden, was derzeit faktisch nicht der Fall sei: „Die Lebenshaltungskosten unterscheiden sich so groß nicht, die Preise bei den Discountern sind in ganz Deutschland relativ gleich“, sagte Schneider. „Es sind die Mieten und in letzter Zeit auch die Energiekosten, die zu Buche schlagen.“

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Es könne nicht sein, das man vom Hartz-IV-Regelsatz auch noch einen Teil der Miete bezahlen müsse. „Damit hätte man den Ausgleich geschaffen zwischen teuren Städten und Ballungsräumen und billigeren Regionen.“

Schneider forderte zudem, dass auch für Langzeitarbeitslose ein Recht auf Arbeit eingeführt werden müsse: „Wer arbeiten will, muss auch arbeiten können“, betonte Schneider. „Wenn der erste Arbeitsmarkt das nicht schafft, muss es ein öffentlich geförderter Arbeitsmarkt möglich machen“, sagte er und erinnerte an den Hartz-IV-Grundsatz des Förderns und Forderns. „Fördern darf kein Alibi sein für sinnlose Maßnahmen, die ohne Erfolg bleiben, sondern ein echter öffentlich geförderter zweiter Arbeitsmarkt.“

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