Mappus verliert in Karlsruhe Streit über Rechtsberatung bei EnBW-Deal
Der frühere Regierungschef von Baden-Württemberg wirft der Kanzlei Gleiss Lutz vor, ihn falsch beraten zu haben. Doch der Bundesgerichtshof weist eine Schadensersatzklage ab.
Baden-Württembergs Ex-Regierungschef Stefan Mappus (CDU) hat im Streit über die Rechtsberatung beim Kauf von Aktien des Energieversorgers EnBW eine Niederlage kassiert. Der Bundesgerichtshof (BGH) wies am Donnerstag in Karlsruhe eine Schadenersatzklage des Politikers gegen die Kanzlei Gleiss Lutz ab. Der Anwaltsvertrag mit dem Land begründe keine Ansprüche für Mappus.
Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt
Als Ministerpräsident hatte dieser 2010 am Landtag vorbei für 4,67 Milliarden Euro Anteile am Energieversorger EnBW zurückgekauft. Laut Staatsgerichtshof war das verfassungswidrig. Für Mappus hatte das Geschäft auch ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren zur Folge, das inzwischen eingestellt ist. Von Gleiss Lutz verlangte er, seine Anwaltskosten zu ersetzen.
Gleiss Lutz hatte das Land bei dem Deal beraten. Mappus wirft den Anwälten vor, ihn falsch beraten zu haben. dpa
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