Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Kriminalität: Sicherheitsbehörden setzen auf heimliche Handyüberwachung

Kriminalität
25.01.2018

Sicherheitsbehörden setzen auf heimliche Handyüberwachung

Smartphones werden immer interessanter für Sicherheitsbehörden.
Foto: dpa

Immer häufiger werden mit „stillen SMS“ Bewegungsprofile von Mobilfunknutzern erstellt

Die deutschen Sicherheitsbehörden nutzen immer häufiger Handydaten zur Überwachung ihrer Nutzer. Der Bundesverfassungsschutz verschickte im zweiten Halbjahr 2017 knapp 180000 „stille SMS“, wie aus der Regierungsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der Linken hervorgeht. Auch beim Bundeskriminalamt gab es eine Steigerung. „Die digitale Privatsphäre wird weiter ausgehöhlt“, kritisierte der Linken-Abgeordnete Andrej Hunko. Im zweiten Halbjahr 2016 hatte der Verfassungsschutz die „stille SMS“ in rund 144000 Fällen angewandt.

Stille SMS sind heimliche Ortungsimpulse, die ein Mobiltelefon dazu bringen, Anmeldeinformationen an die nächste Antennenstation zu senden. Dieser Vorgang wird in den Systemen der Netzbetreiber protokolliert und ermöglicht es Ermittlern, die Position des Handy-nutzers zu ermitteln und Bewegungsprofile zu erstellen. Auf dem Gerät wird dabei nichts angezeigt. Der Vorgang funktioniert selbst bei ausgeschalteten Telefonen.

Zwar meldet sich jedes Handy von Zeit zu Zeit bei der nächsten Basistation – etwa wenn es die Funkzelle wechselt. Diese Daten werden laut Experten aber immer wieder überschrieben. Die Positionsbestimmung ist zudem relativ grob. Erst durch die stille SMS werden umfangreichere Informationen generiert.

Diese Methode gehört zum Instrumentenkasten der Telekommunikationsüberwachung. Dazu zählen auch das Abhören von Gesprächen oder die sogenannte Funkzellenabfrage, bei der alle Mobiltelefone im Umkreis eines Sendemasts erfasst werden können. Infrage kommt der Einsatz für Polizei und Staatsanwaltschaft, Geheimdienste und Zoll. Die rechtlichen Voraussetzungen sind je nach Einsatzzweck in den Polizeigesetzen von Bund und Ländern, der Strafprozessordnung, im Zollfahndungsdienstgesetz oder dem G10-Gesetz geregelt. Die meisten Fälle werden auf Grundlage von Paragraf 100 der Strafprozessordnung angeordnet. Dieser erlaubt die Überwachung bei einem definierten Katalog von Straftaten. Dieser reicht von Mord oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Drogenhandel bis hin zu bestimmten Fällen von Steuerhinterziehung oder Subventionsbetrug. Die Maßnahmen müssen von einem Richter genehmigt werden. (afp)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

26.01.2018

SIM-Karte raus - und wer ganz sicher gehen willl: zusätzlich noch Akku raus. Dann ist das Handy unortbar. Und die IMEI bekommt man auch nicht.