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  3. Terrorverdacht: Doch keine Auslieferung? Tunesische Justiz will Sami A. zurzeit behalten

Terrorverdacht
25.07.2018

Doch keine Auslieferung? Tunesische Justiz will Sami A. zurzeit behalten

Sami A. wurde mit einer Chartermaschine von Düsseldorf aus in sein Heimatland Tunesien gebracht.
Foto: Rolf Vennenbernd, dpa

Tunesien sieht zurzeit keinen Grund, den Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken - unter anderem, weil kein Gesuch der deutschen Behörden vorliegt.

Tunesien sieht zurzeit keinen Grund, den Islamisten Sami A. nach Deutschland zurückzuschicken. Tunesien ermittle selbst wegen Terrorverdachts gegen Sami A., zudem gebe es kein entsprechendes Gesuch der deutschen Behörden, sagte der Sprecher der tunesischen Anti-Terror-Behörde, Sofiane Sliti, der Deutschen Presse-Agentur am Mittwoch. "Es gibt gar keinen Grund, ihn zu übergeben. Sami A.s Auslieferung widerspricht dem Prinzip der staatlichen Souveränität". 

Sami A.s Rücküberstellung nach Deutschland noch nicht ausgeschlossen

Der Sprecher betonte allerdings zugleich, dass eine Rücküberstellung des Gefährders nach Deutschland noch immer nicht ausgeschlossen sei. Voraussetzung wären aber grundsätzlich Terrorermittlungen in der Bundesrepublik sowie ein offizielles Gesuch. Dies sei der juristische Standpunkt, der nichts mit einem möglichen Austausch der beiden Länder auf diplomatischer Ebene zu tun habe. 

Nach tunesischem Recht ist eine Auslieferung von Staatsbürgern im Fall von Terrorvorwürfen in einem anderen Land grundsätzlich möglich. In Deutschland konnte dem mutmaßlichen Ex-Leibwächter des getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung bisher aber nicht nachgewiesen werden.

Gericht: Sami A.s Abschiebung war "grob rechtswidrig"

Der Tunesier war am 13. Juli in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Abend zuvor entschieden hatte, dass dies nicht zulässig sei. Die Richter rügten die Aktion als "grob rechtswidrig" und verlangen, Sami A. zurückzuholen.

Seit seiner Rückkehr nach Tunesien prüft die Justiz des Landes, inwieweit er jurtsisch belangt werden kann. Sprecher Sliti zufolge soll am Freitag eine Entscheidung über das Vorgehen in dem Fall verkündet werden. Es ist möglich, dass Tunesien Sami A. selbst anklagen wird. (dpa)

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