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USA
07.07.2016

Was bleibt von Clintons E-Mail-Affäre?

Hillary Clinton hatte als frühere Außenministerin auch dienstliche E-Mails über private Server und Geräte abgewickelt.
Foto: Dominick Reuter (dpa)

Clinton hat als Außenministerin geheime E-Mails auch mit ihrem privaten E-Mail-Account verschickt. Die Ermittlungen sind nun eingestellt, doch im Wahlkampf könnte sie das einholen.

So hat sich Barack Obama den Wahlkampfauftakt mit Hillary Clinton sicher nicht vorgestellt: Schon im Flugzeug wird sein Sprecher gelöchert, ob der US-Präsident eine Kandidatin unterstützen kann, die geheime Informationen „extrem unvorsichtig“ behandelt. Die kraftvolle Pro-Clinton-/Anti-Trump-Rede, die Obama später im Bundesstaat North Carolina hält, untertiteln alle TV-Sender mit denselben Nachrichten: Keine Strafanzeige in der E-Mail-Affäre – aber vernichtende Kritik durch die Polizei. Der Befund wird die mutmaßliche demokratische Präsidentschaftskandidatin bleischwer begleiten.

Daran wird auch die Tatsache nichts ändern, dass US-Justizministerin Loretta Lynch – wie erwartet – der Empfehlung des FBI gefolgt ist und Clinton nicht wegen der E-Mail-Affäre anklagen wird. Die Ermittlungen sind damit offiziell beendet.

Die Pressekonferenz, die FBI-Direktor James Comey am Dienstag in Washington einberief, soll nicht mit dem Weißen Haus abgesprochen gewesen sein – sie hatte es in sich. Kein Wunder, dass Obama die bittersüßen Nachrichten wenig später bei seinem Auftritt in Charlotte komplett ignoriert und sich stattdessen unter blauem Himmel über die Kompetenz Hillary Clintons und die vermeintliche Verantwortungslosigkeit ihres republikanischen Konkurrenten Donald Trump auslässt: „Ich bin bereit, den Staffelstab weiterzugeben.“

Obama will Clinton im Präsidentschaftswahlkampf trotzdem unterstützen

Seine ehemalige Außenministerin steht strahlend neben ihm – es ist die größte Veranstaltung ihres bisherigen Wahlkampfs und die erste mit dem Präsidenten, der sich hoher Zustimmungsraten erfreut. Zum E-Mail-Skandal lässt ihr Sprecher wissen, man sei „froh, dass diese Angelegenheit nun erledigt ist“ – das ist juristisch ohne Zweifel zutreffend, wird aber im Wahlkampf nicht mehr als ein frommer Wunsch bleiben.

Im vergangenen Jahr war bekannt geworden, dass Clinton in ihrer Amtszeit von 2009 bis 2013 E-Mails nicht über Regierungssysteme abgewickelt hatte, sondern über einen privaten Server bei sich zu Hause. Ihre Verteidigung, das sei damals erlaubt gewesen, hat schon ihre ehemalige Behörde ins Reich der Fabel verwiesen. Clinton hatte außerdem beteuert, ihrem alten Arbeitgeber sämtliche relevante Korrespondenz auf Anfrage übergeben zu haben. Falsch, kontert nun Comey: „Das FBI hat mehrere tausend E-Mails mit Arbeitsbezug gefunden, die nicht unter den 30000 waren, die Ministerin Clinton dem Außenministerium 2014 zurückgab.“ Hinweise auf eine absichtliche Unterschlagung gebe es aber nicht.

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Viele Wähler hielten Clinton schon vor dem FBI-Bericht für nicht vertrauenswürdig

Weil Regierungsangehörige angesichts der Vielzahl von Geheimnissen in ihrem Alltag regelmäßig unbedachte Regelverletzungen begehen, legen Sicherheitsbehörden für Strafanzeigen traditionell eine hohe Messlatte an: Anklage wird meist nur erhoben, wenn es klare Anzeichen für eine kriminelle Absicht gibt – und die hat das FBI in Clintons Fall nicht gefunden.

Das Problem für die mutmaßliche Kandidatin liegt woanders: Zwei Drittel der US-Wähler hielten Clinton schon vor dem FBI-Bericht für nicht vertrauenswürdig. Genau an diesem Punkt wird Donald Trump ansetzen.

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