Schüler können Gymnasium-Übertritt nicht einklagen
Ein Schüler kann den Übertritt in das Gymnasium nicht so ohne weiteres einklagen. Das stellte das Verwaltungsgericht Saarlouis fest - und verweigerte einem Viertklässler die Korrektur seiner Schulartempfehlung.
Saarlouis (dpa) - Die sogenannte Schulartempfehlung der Grundschule ist gerichtlich nur sehr eingeschränkt überprüfbar. Das berichtet die Fachzeitschrift "NVwZ-Rechtsprechungsreport" mit Bezug auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Saarlouis.
Das Gericht dürfe nicht selbst die Eignung des Schülers beurteilen, sondern müsse den pädagogischen Spielraum der Lehrer beachten. Daher könne es beispielsweise nur prüfen, ob der Lehrer bei seiner Empfehlung von einem richtigen Sachverhalt ausgegangen sei oder ob er sich von sachfremden Erwägungen habe leiten lassen (Az.: 1 L 169/08).
Das Gericht lehnte es ab, einem Schüler vorläufig den Besuch der fünften Klasse des Gymnasiums zu ermöglichen. Der von seinen Eltern vertretene Schüler hatte sich dagegen gewandt, dass die Grundschule ihm keine Empfehlung für den Besuch des Gymnasiums gegeben hatte, und wollte diese Entscheidung gerichtlich korrigieren lassen.
Das Verwaltungsgericht sah sich dazu jedoch mit Blick auf den Bewertungsspielraum der Lehrer nicht befugt. Formelle Fehler, die allein überprüfbar wären, lägen nicht vor.
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