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09.07.2009

Was importiert werden darf und was nicht

Info thema Tiere und Pflanzen sowie Kunstgegenstände oder Ausgrabungsstücke, die historischen Wert haben, sind grund sätzlich verboten. Auch die Einfuhr gefälschter Originalware ist ohne Aus nahmen nicht erlaubt. Ansonsten gilt für Mitbringsel: Aus ei...

Tiere und Pflanzen sowie Kunstgegenstände oder Ausgrabungsstücke, die historischen Wert haben, sind grundsätzlich verboten. Auch die Einfuhr gefälschter Originalware ist ohne Ausnahmen nicht erlaubt.

Ansonsten gilt für Mitbringsel: Aus einem Nicht-EU-Land darf man Waren für den privaten Gebrauch bis zu einem Wert von 430 Euro mitbringen, wenn man per Flugzeug oder Schiff einreist. Bei Auto- und Bahnreisen liegt die Grenze bei 300 Euro. Jugendliche unter 15 Jahren dürfen nur Waren bis 175 Euro im Gepäck haben.

Aus einem EU-Land dürfen maximal 800 Zigaretten, zehn Kilo Kaffee, zehn Liter Spirituosen, 90 Liter Wein sowie 110 Liter Bier steuerfrei eingeführt werden. Für einige Oststaaten gelten allerdings niedrigere Grenzen.

Wichtig: Wer bei der Einreise solche Artikel dabei hat, muss diese anmelden. Tut er es nicht, wird alles als Schmuggelware behandelt.

Weitere Informationen, die man vor der Reise kennen sollte, sind im Internet unter der Adresse www.zoll.de zu finden. (dr)

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