Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Politik
  3. Steuern: Was sich durch die Rentenerhöhung für Senioren ändert

Steuern
03.07.2020

Was sich durch die Rentenerhöhung für Senioren ändert

In diesem Jahr steigen die Renten deutlich an. Das hat Folgen: Mehr Rentner müssen ihre Bezüge versteuern.
Foto: Patrick Pleul, dpa

Zum 1. Juli wurden die Altersbezüge erhöht. Doch wegen der steigenden Beträge rutschen immer mehr Senioren in die Steuerpflicht. Was gibt es zu beachten?

Bevor zumindest einem Teil der rund 21 Millionen Rentner im kommenden Jahr eine Nullrunde drohen könnte, gingen in diesem Jahr die Altersbezüge noch einmal kräftig nach oben: In den westdeutschen Bundesländern stiegen die Renten zum 1. Juli um 3,45 Prozent, in Ostdeutschland gibt es sogar ein Plus von 4,20 Prozent. Die sogenannte Standardrente steigt damit auf 1538,55 Euro im Westen sowie auf 1495,35 Euro im Osten. Dies bedeutet aber auch, dass mehr Rentner künftig eine Steuererklärung abgeben müssen.

Sind Renten steuerpflichtig?

Renten werden seit 15 Jahren stärker der Steuer unterworfen, um die ungleiche Behandlung von Pensionen und Renten zu beenden. Grundlage war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002. Die damalige rot-grüne Koalition beschloss daraufhin, die Besteuerung der Renten zwischen 2005 und 2040 in kleinen Schritten umzubauen. Wer 2020 in den Ruhestand gehen will, muss der Deutschen Rentenversicherung zufolge auf 80 Prozent seiner Altersbezüge Einkommenssteuer zahlen. Im Jahr 2040 beträgt die Besteuerung 100 Prozent. Rentner und Pensionäre in Deutschland haben im Jahr 2019 insgesamt 40,82 Milliarden Euro Einkommensteuer bezahlt – mehr als doppelt so viel wie vor zehn Jahren.

Wer muss als Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Allein die Rentenerhöhung im Juli 2020 führt vermutlich dazu, dass viele Rentner steuerpflichtig werden. Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung müssen 51.000 Rentner in diesem Jahr erstmals eine Steuererklärung abgeben. Die Zahl der steuerpflichtigen Rentner steigt kontinuierlich. Das liegt daran, dass für jeden neuen Rentnerjahrgang ein immer höherer Anteil der gesetzlichen Rente zu versteuern ist. Wer 2020 in Rente geht, muss 80 Prozent seiner Rente versteuern. Wer im nächsten Jahr in Rente geht, für den sind es 81 Prozent. Das gilt aber nur für den ursprünglichen Rentenbetrag. Der steuerfreie Anteil wird quasi für das restliche Leben festgeschrieben. Künftige Rentenerhöhungen (ab dem zweiten Jahr nach Rentenbeginn) sind zu 100 Prozent steuerpflichtig.

Wie wirken sich Rentenerhöhungen auf die Steuer aus?

Rentenerhöhungen werden dem steuerpflichtigen Teil der Rente zugeschlagen. Daher können Rentner, die aktuell noch keine Steuererklärung abgeben müssen, später in den Bereich rutschen, in dem sich das ändert. Das große Problem an der Sache: „Viele Rentner wissen überhaupt nicht, dass sie eine Steuererklärung abgeben müssen. Kommt dann Post vom Finanzamt, ist das Entsetzen oft groß“, sagt Nicole Gerner, Beratungsstellenleiterin beim Lohn- und Einkommensteuer Hilfe-Ring in Würzburg.

Welcher Teil der Rente ist steuerfrei?

Wie groß der steuerfreie Anteil ihrer Einkünfte ist, hängt vom Jahr des Renteneintritts ab. Nicole Gerner nennt ein Beispiel: „Sind Sie bis einschließlich 2005 in Rente gegangen, steht Ihnen ein steuerfreier Anteil von 50 Prozent zu. Mit jedem Jahr, das Sie später in Rente gegangen sind, sinkt dieser Prozentsatz.“ Wer 2018 erstmals Rente bezogen hat, bekommt nur noch 24 Prozent als steuerfreien Teil angerechnet. Bis 2040 wird der steuerfreie Anteil schrittweise bis auf null abgesenkt.

Gibt es auch steuerfreie Renten?

Einige Renten sind komplett von der Steuerpflicht befreit. Das sind unter anderem Zahlungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, Berufsgenossenschaftsrenten, aber auch Kriegs-, Wehrdienst und Zivildienstrenten und Renten für Schwerbeschädigte. „Die Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung werden nie besteuert – es spielt dabei keine Rolle, ob es sich um einmalige Auszahlungen, um monatliche Rentenzahlungen oder um Ausgleichszahlungen für verminderten Lohn aufgrund einer Berufskrankheit handelt“, erklärt Gerner vom Lohnsteuerhilfeverein. Die Steuerfreiheit liegt ebenfalls vor, wenn ein Hinterbliebener die Zahlung erhält, zum Beispiel als Halbwaisenrente.

Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner?

Er liegt 2020 bei 9408 Euro pro Jahr für Alleinstehende und 18.816 Euro für Ehepaare. „Wenn ein Rentner noch weitere Einkünfte hat, kann schnell eine Steuerzahlung anstehen“, sagt Nicole Gerner. „Das kann der Fall sein, wenn Zinsen oder Vermietungseinkünfte vorliegen. Ebenso wenn bei Ehepaaren ein Partner bereits Rente bezieht und der andere noch arbeitet.“

Welche Steuervorteile gibt es für Rentner?

Genau wie Arbeitnehmer können auch Rentner ihr zu versteuerndes Einkommen senken, etwa mit Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen. Das sind laut Gerner unter anderem Zuzahlungen für Arztbesuche, Medikamente, Brillen und Hörgeräte, Pauschbeträge für Behinderungen und Spenden. Außerdem kann für Pflegedienstleistungen, Handwerker- und andere Dienstleistungen im Haushalt eine Steuerermäßigung gewährt werden. Der Pauschbetrag für Werbungskosten in Höhe von 102 Euro wird dagegen immer in voller Höhe gewährt.

Wie erfährt das Finanzamt davon, dass ich eine Steuererklärung abgeben muss?

Die Finanzämter erhalten seit 2009 jährlich alle Daten über die Rentenzahlungen. Mit diesen Informationen können die Finanzämter prüfen, ob die Rentner eine Steuererklärung abgeben müssen. „Rentner, die keine Steuererklärung eingereicht haben, obwohl sie dazu verpflichtet waren, werden vom Finanzamt angeschrieben“, sagt Nicole Gerner.

Was passiert, wenn trotz Abgabepflicht keine Steuererklärung eingereicht wird?

„Dann kann das Finanzamt zu Steuernachzahlungen auffordern und schätzen“, sagt Steuer-Expertin Nicole Gerner. „Und es werden – je nach Höhe der Nachzahlungen – eventuell Zwangsgelder und Verspätungszuschläge verhängt.“ Steuernachzahlungen werden mit sechs Prozent jährlich verzinst.

Wo sich Rentner beraten lassen können?

Der Lohnsteuerhilfeverein Steuerring verfügt über mehr als 1000 Beratungsstellen in ganz Deutschland. Im Rahmen einer Mitgliedschaft werden dort auch Rentner und Pensionäre in allen Steuerangelegenheiten beraten. Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Vereins oder unter der kostenlosen Rufnummer 0800-9784800. Weitere Lohnsteuerhilfevereine sind unter anderem Hilo „Hilfe in Lohnsteuerfragen“, die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) oder die Vereinigte Lohnsteuerhilfe.

Welche Informationsmöglichkeiten gibt es sonst?

Viele Betroffene verschenken jedes Jahr Geld, das sie sich mit einer Steuererklärung vom Finanzamt einfach zurückholen könnten. Der neu aufgelegte Ratgeber der Verbraucherzentralen „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre“ hilft, Freibeträge sowie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Der Ratgeber kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de. „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“, heißt eine Broschüre, die man kostenlos bei der Deutschen Rentenversicherung bestellen kann. Bestellbar ist sie unter www.deutsche-rentenversicherung. de. Der Bund der Steuerzahler hat die Broschüre „Steuererklärung für Senioren“ herausgebracht. Die Broschüre kann kostenfrei bestellt werden unter der Hotline 089/ 126008-98 unter Angabe des Stichworts „Steuererklärung für Senioren“ und der Zustellanschrift.

Lesen Sie dazu auch: Lohnen sich Immobilien immer noch als Altersvorsorge? 

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.