Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

  1. Startseite
  2. Augsburg Land
  3. Landkreis Augsburg: Corona-Lockerungen im Kreis Augsburg: Was sich ab Samstag ändert

Landkreis Augsburg
21.05.2021

Corona-Lockerungen im Kreis Augsburg: Was sich ab Samstag ändert

Ab Samstag dürfen im Landkreis Augsburg die Biergärten wieder öffnen.
Foto: Tobias Hase, dpa (Symbolbild)

Biergärten, Geschäfte, Hotels und Fitnessstudios: Ab Samstag gelten im Landkreis einige Lockerungen, weil der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Ein Überblick.

Schlemmen, shoppen, schlendern - ab Samstag ist im Landkreis Augsburg vieles wieder möglich, was bislang verboten war. Grund dafür ist die sinkende Corona-Inzidenz. Die liegt am Freitag nämlich schon seit sechs aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter der Schwelle von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer Woche. Aus diesem Grund treten ab Samstag Lockerungen in Kraft. Das sind die neuen Regeln im Überblick:

  • Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre: Ab Samstag dürfen sich wieder zwei Haushalte mit insgesamt höchstens fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene (Infektion liegt maximal sechs Monate zurück) nicht mit einberechnet werden müssen. Auch die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr wird aufgehoben.
  • Einzelhandel: Im Einzelhandel gilt in den Geschäften, in denen bisher "Click & Meet" mit vorheriger Terminbuchung und der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses möglich war, ab Samstag keine Testpflicht mehr. Einen Termin muss man weiterhin vereinbaren.

Biergärten im Kreis Augsburg können ab Samstag wieder öffnen

  • Außengastronomie: Außenbereiche der Gastronomie wie Biergärten dürfen wieder mit vorheriger Terminbuchung besucht werden. Dabei werden die Kontaktdaten der Besucher dokumentiert. Ein negatives Testergebnis ist dann notwendig, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen. Möglich sind dann PoC-Antigentests oder Selbsttests, die höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen wurden, oder ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden zuvor durchgeführt wurde.
  • Freizeitmöglichkeiten: Kulturstätten wie Museen und Ausstellungen sowie Theater, Konzert- und Opernhäuser oder Kinos dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für den Besuch muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Dieses kann mittels eines PoC-Antigentests maximal 24 Stunden vorher oder eines PCR-Tests maximal 48 Stunden vorher vorgenommen werden. Darüber hinaus gelten FFP2-Maskenpflicht sowie eine begrenzte Besucherzahl. Der Besuch ist nur mit Termin möglich.

Nach den Pfingstferien wieder Präsenzunterricht in den Schulen im Landkreis

Auch der Betrieb von weiteren Angeboten des Ausflugsverkehrs, wie beispielsweise Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen oder Kultur- und Naturführungen im Freien sind wieder zulässig. Auch der Außenbereich medizinischer Thermen kann wieder öffnen. Zwingende Voraussetzung ist auch hier der Nachweis eines negativen Testergebnisses auf Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Form eines PoC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests, das höchstens 24 Stunden vor dem Besuch abgenommen wurde.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Karte von Google Maps anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Google Ireland Limited Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz Niveau, worin Sie ausdrücklich einwilligen. Die Einwilligung gilt für Ihren aktuellen Seitenbesuch, kann aber bereits währenddessen von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.