Corona-Lockerungen im Kreis Augsburg: Was sich ab Samstag ändert
Biergärten, Geschäfte, Hotels und Fitnessstudios: Ab Samstag gelten im Landkreis einige Lockerungen, weil der Inzidenzwert stabil unter 100 liegt. Ein Überblick.
Schlemmen, shoppen, schlendern - ab Samstag ist im Landkreis Augsburg vieles wieder möglich, was bislang verboten war. Grund dafür ist die sinkende Corona-Inzidenz. Die liegt am Freitag nämlich schon seit sechs aufeinanderfolgenden Tagen stabil unter der Schwelle von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in einer Woche. Aus diesem Grund treten ab Samstag Lockerungen in Kraft. Das sind die neuen Regeln im Überblick:
- Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre: Ab Samstag dürfen sich wieder zwei Haushalte mit insgesamt höchstens fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren sowie vollständig Geimpfte und Genesene (Infektion liegt maximal sechs Monate zurück) nicht mit einberechnet werden müssen. Auch die nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr wird aufgehoben.
- Einzelhandel: Im Einzelhandel gilt in den Geschäften, in denen bisher "Click & Meet" mit vorheriger Terminbuchung und der Vorlage eines aktuellen negativen Testergebnisses möglich war, ab Samstag keine Testpflicht mehr. Einen Termin muss man weiterhin vereinbaren.
Biergärten im Kreis Augsburg können ab Samstag wieder öffnen
- Außengastronomie: Außenbereiche der Gastronomie wie Biergärten dürfen wieder mit vorheriger Terminbuchung besucht werden. Dabei werden die Kontaktdaten der Besucher dokumentiert. Ein negatives Testergebnis ist dann notwendig, wenn an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen sitzen. Möglich sind dann PoC-Antigentests oder Selbsttests, die höchstens 24 Stunden vor dem Besuch vorgenommen wurden, oder ein negativer PCR-Test, der maximal 48 Stunden zuvor durchgeführt wurde.
- Freizeitmöglichkeiten: Kulturstätten wie Museen und Ausstellungen sowie Theater, Konzert- und Opernhäuser oder Kinos dürfen ebenfalls wieder öffnen. Für den Besuch muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden. Dieses kann mittels eines PoC-Antigentests maximal 24 Stunden vorher oder eines PCR-Tests maximal 48 Stunden vorher vorgenommen werden. Darüber hinaus gelten FFP2-Maskenpflicht sowie eine begrenzte Besucherzahl. Der Besuch ist nur mit Termin möglich.
Nach den Pfingstferien wieder Präsenzunterricht in den Schulen im Landkreis
Auch der Betrieb von weiteren Angeboten des Ausflugsverkehrs, wie beispielsweise Reisebusverkehre sowie Stadt- und Gästeführungen oder Kultur- und Naturführungen im Freien sind wieder zulässig. Auch der Außenbereich medizinischer Thermen kann wieder öffnen. Zwingende Voraussetzung ist auch hier der Nachweis eines negativen Testergebnisses auf Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus in Form eines PoC-Antigentests, Selbsttests oder PCR-Tests, das höchstens 24 Stunden vor dem Besuch abgenommen wurde.
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