Mittelneufnach hält an alten Abständen beim Bauen fest
Plus Die Bayerische Bauordnung wurde geändert. In Mittelneufnach bleibt es trotzdem beim alten Bauabstand. Außerdem gibt es wohl Probleme beim Räumdienst.
Die neue Bayerische Bauordnung sieht ab 1. Februar 2021 vor, dass die Abstandsfläche auf 40 Prozent der Wandhöhe reduziert wird. Ein Mindestabstand von mindestens drei Metern soll aber bestehen bleiben.
Die Gemeinden haben aber das Recht, in einer eigenen Satzung größere Abstandsflächen festzulegen. Nach kurzer Diskussion beschloss der Gemeinderat ein eigenes Statut, das im Prinzip an den alten Regelungen festhält. Dadurch soll unter anderem auch der dörfliche Charakter erhalten bleiben. Auch in Gewerbe- und Industriegebieten soll nach den neuen Vorschriften der Abstand verringert werden. Grund hierfür ist, dass der Flächenverbrauch somit zurückgefahren werden soll. Die Gemeinderäte erließen eine neue Satzung zum Abstandsflächenrecht.
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