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Sanierung
11.01.2023

Statt Zuschüsse: Wer energetisch saniert, kann auch Steuervorteile nutzen

Wer ein Haus saniert, kann mit Hilfe vom Staat rechnen.
Foto: Johann Stoll

Das Haus wird gedämmt, die Heizung erneuert. Zur klassischen Förderung über Zuschüsse gibt es noch eine Alternative: Ein Teil der Kosten kann von der Steuer abgezogen werden.

Es besteht Handlungsbedarf – angesichts der Entwicklungen im vergangenen Jahr haben das sehr viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer für sich erkannt. Sie wollen Energie sparen und unabhängig von fossilen Brennstoffen werden. Doch der Heizungstausch und die Dämmmaßnahmen an der Gebäudehülle gehen ins Geld. Staatliche Hilfen sind daher gefragt. Was viele nicht wissen: Neben der klassischen Förderung durch die KfW-Bank und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gibt es noch einen weiteren Weg, nämlich den über die Steuererklärung.

Wer ein Haus oder eine Wohnung besitzt, kann über einen Zeitraum von drei Jahren 20 Prozent der anfallenden Kosten – bis maximal 200.000 Euro – für energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer abziehen. Damit summiert sich die Steuerersparnis auf bis 40.000 Euro. Der Steuerabzug erfolgt dabei in etwa gleichen Teilen in den drei der Sanierung folgenden Jahren. Voraussetzung ist allerdings, dass die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und – anders als in den KfW- und Bafa-Förderrichtlinien – auch selbst bewohnt wird. Eine Kombination von Steuerbonus und KfW- oder Bafa-Bonus ist übrigens nicht möglich.

Für die Steuerermäßigung ist eine Bescheinigung des Handwerksbetriebs nötig

Damit die Sanierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt werden, müssen dieselben energetischen Anforderungen wie bei einer KfW- und Bafa-Förderung erfüllt werden. Anders als bei KfW- oder Bafa-Zuschüssen muss das aber nicht durch eine unabhängige Energieeffizienzexpertin oder einen Energieeffizienzexperten bestätigt werden. Bei der Steuervariante reicht die Bescheinigung der ausführenden Handwerksfirma über eine korrekte Umsetzung der Maßnahme aus. Gleichwohl wird empfohlen, auch hier eine qualifizierte Energieberaterin oder einen Energieberater in das Projekt einzubinden. Das hilft, Fehler zu vermeiden, und erhöht die Qualität. Die Kosten für die Energieberaterin oder den Energieberater sind übrigens zu 50 Prozent von der Steuer absetzbar.

Welcher Weg günstiger ist, über die Steuerermäßigung oder doch über die klassische KfW- und Bafa-Schiene, lässt sich nur bei der Betrachtung des Einzelfalls beantworten. Grob kann man sagen, dass bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus die Variante mit einem KfW-Kredit inklusive Tilgungszuschuss in aller Regel günstiger sein wird. Bei Einzelmaßnahmen wie Fassaden- oder Dachdämmung, Fensteraustausch oder Einbau einer Lüftungsanlage, die über das Bafa-Förderprogramm eher gering bezuschusst werden (15 Prozent, maximale Förderung 9000 Euro) kann das Steuermodell lukrativer sein. Beim Umstieg auf ein Heizsystem auf der Basis erneuerbarer Energien ist dagegen die Bafa-Variante mit bis zu 40 Prozent Förderung attraktiver.

Je höher das Jahresgehalt, desto interessanter ist die Alternative des Steuerabzugs

Wer mit dem Steuermodell liebäugelt, sollte sich auf jeden Fall darüber im Klaren sein, dass dieses nur dann sinnvoll ist, wenn die absehbaren Steuerzahlungen entsprechend hoch sind. Wer beispielsweise ein Jahresgehalt von 50.000 Euro hat, wird nie mehr als 8500 Euro pro Jahr über den Steuerbescheid zurückbekommen. Immobilienbesitzer mit einem Jahresgehalt von 100.000 Euro oder mehr können dagegen die Maximalerstattung von 40.000 Euro für energetische Sanierungsmaßnahmen über drei Jahre erhalten.

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Manchmal ist der Steuerermäßigung auch die letzte Rettung, um für eine energetische Sanierungsmaßnahme doch noch einen Bonus zu erhalten. Dann nämlich, wenn vergessen worden ist, rechtzeitig einen entsprechenden Förderantrag beim Bafa oder bei der KfW zu stellen. Der muss zwingend vor Beginn der Maßnahme bei der Förderstelle eingehen, sonst gibt es keine Zuschüsse. Anders beim Steuerbonus: Hier können bei der Steuererklärung für das zurückliegende Jahr die Rechnungen und Zahlungsbelege eingereicht werden.

Zum Autor: Martin Sambale ist Geschäftsführer des Energie- und Umweltzentrums Allgäu, kurz eza!, in Kempten.

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