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  3. Schwimmen: DSV hält an Gründen für Buschkow-Kündigung nicht mehr fest

Schwimmen
18.04.2024

DSV hält an Gründen für Buschkow-Kündigung nicht mehr fest

Das Verfahren zwischen Lutz Buschkow und dem DSV endete mit einem Vergleich.
Foto: Sebastian Willnow, dpa

Der Deutsche Schwimm-Verband und sein früherer Trainer Buschkow haben sich auf einen Vergleich geeinigt. Der Verband nennt weitere Details - und bedauert öffentlich den Reputationsschaden Buschkows.

Nach der Beendigung des Kündigungsrechtsstreits mit dem langjährigen Wassersprung-Bundestrainer Lutz Buschkow hat sich der Deutsche Schwimm-Verband zu weiteren Details des gerichtlich festgestellten Vergleichs geäußert. Der DSV hält an den bisherigen Gründen für die Kündigung Buschkows nicht mehr fest, heißt es in einer Erklärung des Verbands, die nach gemeinsamer Abstimmung entstanden sei.

"Das bezieht sich insbesondere auf den Vorwurf von Pflichtverletzungen durch Äußerungen und Erklärungen im Zusammenhang mit Untersuchungen betreffend den Vorwurf des Fehlverhaltens des Trainers Werner Langer gegenüber Jan Hempel."

In der Dokumentation der ARD unter dem Titel "Missbraucht - Sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmsport" hatte der frühere Weltklasse-Wasserspringer Hempel im August 2022 erstmals die Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen seinen 2001 gestorbenen langjährigen Trainer Langer öffentlich gemacht. Demnach hatte Langer sich von 1982 bis 1996 an dem Olympia-Zweiten von Atlanta 1996 vergangen. In dem Film warf der heute 52 Jahre alte Hempel dem DSV und auch Buschkow vor, schon 1997 von den Vorwürfen gewusst, aber nichts Entscheidendes getan zu haben.

Nach Veröffentlichung der Dokumentation hatte der DSV Buschkow zunächst freigestellt. Später hatte der Trainer die Kündigung erhalten.

"Der DSV bedauert sehr, dass die öffentlichen Berichterstattungen das Ansehen von Herrn Lutz Buschkow beschädigt und für ihn ein erheblicher Reputationsschaden mit negativen Auswirkungen auf sein Berufs- und Privatleben entstanden ist", schreibt der Verband nun. Der Vergleich sehe vor, dass das Anstellungsverhältnis mit dem heute 66-Jährigen gegen Zahlung einer Abfindung durch den DSV einvernehmlich beendet wird. Über die Höhe der Abfindung machte der Verband keine Angaben.

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