Dämmung an Grundstückgrenze mit Nachbar aushandeln
Berlin/Karlsruhe (dpa/tmn) - Wer eine Hausfassade an der Grundstückgrenze dämmen will, sollte vorher mit seinem Nachbarn eine Vereinbarung aushandeln. Denn der Nachbar muss eine Dämmung nicht akzeptieren, die in sein Grundstück hineinragt.
Dies erklärt die Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein in Berlin. Das gehe aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor (Az.: 6 U 121/09).
Als Entschädigung könnte der Bauherr seinem Nachbarn zum Beispiel eine sogenannte Überbaurente oder eine Abfindung für die überbaute Fläche anbieten. Die Arbeitsgemeinschaft rät, die Vereinbarung unbedingt schriftlich festzuhalten. Damit sich spätere Grundstückseigentümer auch an die Vereinbarung halten müssen, sollte sie außerdem ins Grundbuch eingetragen werden.
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