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Fenster zum Nachbarn: Bauordnung beachten

Berlin (dpa/tmn) - Streit zwischen Nachbarn gibt es besonders oft, wenn einer der beiden Fenster mit Blick in das Haus des anderen einbauen will. Ob das zulässig ist oder nicht, richtet sich nach der Bauordnung.

Entsprechende Regelungen dazu sind auch in einigen Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer festgeschrieben, meist unter dem Stichwort "Fensterrecht". Darauf weist der Verband Privater Bauherren in Berlin hin. Diese Regelungen sollten Bauherren genau beachten. Sonst müssen die Fenster womöglich wieder ausgebaut werden. Der Verband rät, sich mit dem Nachbarn abzusprechen. Oft lassen die Vorschriften Abweichungen zu, wenn der Nachbar einverstanden ist.

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