Mieter dürfen Belege der Nebenkosten kopieren
Oldenburg/München (dpa/tmn) - Mieter dürfen die Belege der Nebenkostenabrechnung kopieren, scannen oder fotografieren. Darauf weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts München hin (Az.: 412 C 34593/08).
In dem Fall hatte eine Mieterin verlangt, die Belege für die Nebenkosten einzusehen. Als ihr Bekannter die Rechnungen fotografieren wollte, verweigerte das die Vermieterin.
Die Mieterin machte geltend, ohne Fotografien der Belege sei es nicht möglich, sie eingehend zu prüfen. Die Richter sahen das genauso: Mietern dürfe beim Ausüben des Rechts auf Belegeinsicht nicht verwehrt werden, die Rechnungen per Hand abzuschreiben - und beim Abfotografieren, Einscannen oder Kopieren nutzten Mieter lediglich neue technische Möglichkeiten.
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