Rechte & Pflichten: Nebenkosten
Nebenkosten muss der Mieter zusätzlich zur Miete nur bezahlen, wenn es im Mietvertrag steht. Wurde nichts anderes vereinbart, so gilt die Wohnfläche als Verteilerschlüssel.
Nach den Bestimmungen der Betriebskostenverordnung dürfen folgende Punkte unter die Nebenkosten fallen:
Grundsteuer: Wird von der jeweiligen Kommune erhoben.
Wasserkosten: Dazu gehören das Wassergeld, die Kosten der Wasseruhr und die Kosten für eine Wasseraufbereitungsanlage.
Abwasser: Hierzu gehören die Gebühren für die Nutzung einer Entwässerungsanlage.
Fahrstuhl: Dazu gehören die Stromkosten, die Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, und Pflege des Fahrstuhls. Außerdem zählen die Kosten zur Überprüfung der Betriebssicherheit mit dazu.
Straßenreinigung / Müllabfuhr: Kosten, die der Vermieter an die Stadt bezahlen muss.
Hausreinigung: Kosten für eine Putzfrau.
Gartenpflege: Kosten, die für die Pflege der Grünanlagen anfallen.
Beleuchtung: Stromkosten für die Außenbeleuchtung, sowie im Treppenhaus und im Keller.
Schornsteinreinigung: Dazu zählen Schornsteinfegerkosten und Kosten der Immissionsmessung.
Versicherungen: Gebäudeversicherungen gegen Feuer-, Sturm- und Wasserschäden, sowie Haftpflichtversicherungen für Gebäude, Aufzug oder Ähnliches.
Hauswart: Die Personalkosten für den Hausmeister.
Gemeinschaftsantenne / Breitbandkabel: Bei einem Antennenanschluss kommen Betriebs-, Strom- und Wartungskosten auf. Beim Kabelanschluss muss monatlich eine Grundgebühr bezahlt werden. Dieser Vertrag kann allerdings auch direkt vom Mieter abgeschlossen werden.
Wascheinrichtungen: Gibt es Gemeinschaftswaschmaschinen, so fallen Kosten für den Strom und die Wartung der Geräte an.
Sonstige Kosten: Gibt es zum Beispiel eine Sauna im Haus, so kann der Vermieter dafür Geld verlangen. Er muss allerdings genau angeben, für was er Geld möchte.
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