Ins Bambusgeschirr darf nichts Heißes
Coffee-to-go-Bambusbecher statt Pappe, bruchfestes Geschirr für kleine Kinder: Manche Speisen und Getränke sind dafür wegen des Stoffes Melamin ungeeignet.
In sogenannte Bambusware gehört nicht Heißes. Darauf weist das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hin. Dieses Geschirr besteht aus Melamin-Formaldehyd-Harz (MFH) mit alternativem Füllstoff wie Bambusfasern. Kommt es mit heißen Speisen oder Getränken von über 70 Grad in Kontakt, können laut BfR hohe Mengen von Melamin oder Formaldehyd in die Lebensmittel geraten.
Wird die Oberfläche der Bambusbecher beschädigt, beschleunigt das die Zersetzung. Auch säurehaltige Lebensmittel wie Obst und Gemüse fördern diesen Prozess. Zu erkennen ist das daran, dass das Material seinen Glanz verliert. Formaldehyd kann Augen, Haut und Atemwege reizen und steht im Verdacht, Krebs zu verursachen. Melamin kann Blase und Nieren schädigen.
MFH-Geschirr nicht in die Mikrowelle
Das BfR empfiehlt daher, MFH-Geschirr nicht für heiße Lebensmittel zu verwenden, weder beim Kochen noch zum Befüllen. Keinesfalls sollten damit auch Lebensmittel in der Mikrowelle erhitzt werden. Werden die Bambusprodukte für kalte oder lauwarme Lebensmittel verwendet, gibt es dagegen keine gesundheitlichen Bedenken. Verbraucher können außerdem auf sichtbare Gebrauchsspuren ihrer Bambusware achten und sie bei Beschädigungen austauschen.
Alternativen zu den Bambusprodukten sind beispielsweise Mehrwegbecher aus Edelstahl, Porzellan und auch Polypropylen (PP). Darauf weist die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern hin. Stehen auf dem Becher oder der Verpackung keine Materialangaben, kann man sich am allerdings freiwilligen Recyclingcode orientieren. Das dreieckige Pfeil-Piktogramm hat eine Zahl in der Mitte: 07 steht für sonstige Stoffe, was Melamin einschließen kann. Bei Bambusware kann laut BfR von MFH ausgegangen werden.
Ergebnis der Untersuchung
Das Amt bezieht sich auf eine Untersuchung von 56 Produkten, die 2018 in den Bundesländern vorgenommen wurde: Bei einem Viertel wurde der Grenzwert für Melamin und in rund jedem zehnten Fall der für Formaldehyd überschritten. Besonders bedenklich sei, dass die Übergänge von Melamin in die jeweiligen Lebensmittel bei mehrfacher Nutzung der Produkte sogar noch anstiegen. (tmn)
Fragen und Antworten des BfR zu Melamin-Geschirr
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