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„Minutenpflege“ hat ausgedient

Foto: Foto: Sir_Oliver, Fotolia.com
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Pflegestärkungsgesetz II - Änderungen im Überblick

Rund 2,8 Millionen Pflegebedürftige in Deutschland erhalten derzeit Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung. Im Donau-Ries-Kreis sind es aktuell über 3 500 gesetzlich Versicherte, für die seit dem 1. Januar das sogenannte Pflegestärkungsgesetz II gilt. Doch was hat mit dem neuen Gesetz eigentlich geändert?

Die Wohl markanteste Änderunge ist die Umstellung von bisher drei Pflegestufen in nun fünf Pflegegrade. Damit hat die umstrittene „Minuten-Pflege“ ausgedient. „Es zählt nicht mehr der in Minuten gemessene Pflegebedarf für die Beurteilung der Pflegebedürftigkeit. Jetzt ist entscheidend, wie stark der Pflegebedürftige in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist. Im Vordergrund steht, was der Betroffene noch alleine tun kann und wobei er unterstützt werden muss“ erklärt Johannes Hiller, Direktor der AOK Donauwörth.

Alte Einteilung galt als überholt

Die bisherige Einteilung in die drei Pflegestufen galt auch aus einem weiteren Grund als überholt. Denn sie war einseitig auf die körperlichen Gebrechen eines pflegebedürftigen Menschen ausgerichtet. Dem geistigen Zustand wurde zu wenig Beachtung geschenkt. „Unterstützung für Menschen mit Demenz oder psychischen Erkrankungen war weitgehend ausgeklammert. Das hat sich geändert. Menschen mit geistigen und seelischen Erkrankungen werden den körperlich eingeschränkten Pflegebedürftigen jetzt gleichgestellt“, erklärt Hiller.

Unter zahlreichen Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen war zunächst die Angst groß, dass sie mit der Reform schlechter gestellt würden oder ein enormer bürokratischer Aufwand auf sie zukäme. Doch dies erwies sich als Irrtum.

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Mit weniger Leistungen aus seiner Pflegeversicherung musste niemand rechnen. Denn bei der Umstellung auf das neue System herrschte Bestandsschutz. „Alle, die bereits Leistungen der Pflegekasse erhalten haben, bekommen diese weiterhin mindestens im gleichen Umfang. Bei den meisten Betroffenen führte die Überleitung sogar zu höheren Leistungen als bisher“, weiß Johannes Hiller.

Auch einen neuen Antrag musste niemand stellen. „Wer bereits Leistungen aus der Pflegeversicherung bezogen hat, wurde in die neuen Pflegegrade übergeleitet. So haben wir unnötigen Aufwand für die Versicherten vermieden“, führt der Gesundheitsexperte aus.

Einzig für die Krankenkassen bedeutete die Reform Mehrarbeit. Allein die bayerische AOK hat zum Jahreswechsel an die Betroffenen der Pflegereform 170 000 Bescheide verschickt. Bundesweit haben über zweieinhalb Millionen pflegebedürftige Menschen aus der Post erfahren, welcher neue Pflegegrad für sie künftig gilt, und ob sie einen höheren Zuschuss aus der Pflegeversicherung erhalten.

Vorteile für Angehörige

Zuletzt hielt das Pflegestärkungsgesetz auch Vorteile für pflegende Angehörige bereit. Ihre Absicherung wurde verbessert. „Beiträge an die Rentenversicherung können bereits ab zehn Stunden wöchentlicher Pflegeleistung von den Pflegekassen bezahlt werden. Bisher waren hierfür wöchentlich 14 Stunden erforder-lich. Ebenso werden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung übernommen, wenn wegen der Pflegetätigkeit das Beschäftigungsverhältnis beendet wurde. Ein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht künftig auch bei der ehrenamtlichen Pflege“, erklärt Johannes Hiller. (rs, AOK)

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