Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Themenwelten
  3. Gesundheit
  4. Von Ausfüllen bis Urlaub: Organspendeausweis: Das müssen Sie dazu wissen

Von Ausfüllen bis Urlaub
ANZEIGE

Organspendeausweis: Das müssen Sie dazu wissen

Den Organspendeausweis sollte man am besten immer dabeihaben - zum Beispiel im Geldbeutel.
Foto: Andrea Warnecke, tmn

Eine kleine Karte, hinter der eine große Entscheidung steht: Auf dem Organspendeausweis können wir festhalten, was nach dem Tod mit unserem Körper passieren soll.

Möchte ich meine Organe nach dem Tod spenden? Diese Frage kann ein flaues Bauchgefühl verursachen. Denn mit dem eigenen Sterben beschäftigt sich niemand gern.

Es lohnt aber, eine Entscheidung in Sachen Organspende zu treffen - alleine schon mit Blick auf die Liebsten. Denn für Angehörige ist es eine große Entlastung, wenn sie den Willen Verstorbener kennen, so die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO).

Drei Fragen und Antworten zu dem kleinen Kärtchen:

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Wer ohnehin in der Arztpraxis oder in der Apotheke ist, kann dort nach einem Ausweis fragen. Man kann ihn aber auch kostenlos unter organspende-info.de bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bestellen.

Legt man nicht so viel Wert auf ein festes Kärtchen, lädt man sich den Organspendeausweis dort einfach als PDF-Dokument zum Ausdrucken herunter. Übrigens: Laut der BZgA reicht es theoretisch sogar aus, seine Wünsche zur Organspende formlos auf einem Blatt Papier festzuhalten.

Die Entscheidung zur Organspende dem Testament beizufügen, ist hingegen keine gute Idee. Denn wenn das Testament nach dem Tod geöffnet wird, ist es für eine Organentnahme zu spät, so die BZgA.

Was kann ich beim Ausfüllen falsch machen, sodass der Ausweis am Ende nicht gültig ist?

"Wenn sich die Angaben widersprechen oder nicht ersichtlich wird, was der Wille der verstorbenen Person war, ist der Organspendeausweis nicht gültig", so Prof. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der BZgA. "In diesem Fall kommt es nicht zu einer Organspende."

Auf dem Organspendeausweis sollte man daher nur eine einzige Auswahlmöglichkeit ankreuzen. Auch die Unterschrift darf nicht fehlen - erst sie macht den Ausweis rechtlich gültig. Der ausgefüllte Ausweis wandert dann am besten ins Portemonnaie, sodass man ihn im Alltag bei sich trägt.

Sollte ich im Urlaub meinen Organspendeausweis dabeihaben?

Ja, rät die BZgA. Wer richtig gut vorbereitet ist, nimmt sogar eine Variante in der Sprache des Urlaubslandes mit. Auf der Webseite der BzgA gibt es den Organspendeausweis in 29 Sprachen zum Download als PDF-Datei.

Hintergrund: Im Urlaubsland können die Gesetze zur Organspende ganz anders sein als in Deutschland, so die BZgA. Während man hierzulande nur als Organspender infrage kommt, wenn man zugestimmt hat, gibt es etwa in Frankreich, Spanien oder Italien die Widerspruchslösung. Dort ist man automatisch Spender oder Spenderin - sofern man nicht aktiv widersprochen hat.

Bei einem Todesfall im Ausland gilt das Gesetz des jeweiligen Landes. Und das laut BZgA ganz unabhängig davon, welche Nationalität die verstorbene Person hat.

Auch wer seine Organe nicht spenden möchte, sollte also im Urlaub einen Organspendeausweis dabeihaben, aus dem diese Entscheidung hervorgeht.

Übrigens: Eine Altersgrenze für Organspenderinnen und -spender gibt es nicht. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation war die bislang älteste Organspenderin in Deutschland 98 Jahre alt. Ihre Leber konnte erfolgreich transplantiert werden, so die Stiftung.

Holz im Mund: An dieses Gefühl muss sich der eine oder die andere bei einer Bambuszahnbürste erst einmal gewöhnen.
Mundhygiene

Nachhaltiger Zähneputzen: 7 Dinge, die Sie wissen sollten

Design ohne Titel (4).png

Mit Zuckerguss ins Wochenende

Jeden Freitag leckere Rezeptideen, Tipps und Tricks rund ums Backen.

Kostenlos Newsletter abonnieren
Das könnte Sie auch interessieren