Wirtschaft
Modell 1: Das Verbundstudium
Ausbildung und gleichzeitig Studium - das ist ein Verbundstudium. Für wen eignet sich diese Form, wie kommt man dazu und wie sieht es mit der Vergütung aus?
Modell 2: Studium mit vertiefter Praxis
Beim Studium mit vertiefter Praxis absolvieren die Studierenden mehrere Phasen mit intensiver Praxis in den Unternehmen. Wie läuft die Bewerbung ab, wie sieht es mit der Vergütung aus?
Auf einen Blick
Duale Studienangebote verbinden Hochschulstudium und Ausbildung im Unternehmen. In Bayern gibt es unter dem Dach der hochschulübergreifenden Initiative hochschule dual zwei Modelle des dualen Studiums:
Duales I.C.S. Fördermodell erfolgreich durchgestartet
Studieren und dafür bezahlt werden? Dies erscheint im Zeitalter der Studienbeiträge einewidersinnige Kombination. Aber es geht, zumindest wenn man (oder frau) gute Noten schreibt und das Richtige an der richtigen Hochschule studiert.
Die Studentenzahlen steigen
Im Wintersemester 2009/2010 gibt es an den bayerischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften - Fachhochschulen so viele dual Studierende wie nie zuvor: Insgesamt 2.523 (WS 2008/2009: 1.756) sind im Rahmen der Initiative hochschule dual in einem dualen Studiengang eingeschrieben.
Angebote von HWK und IHK Schwaben
Auch die Handwerkskammer Schwaben und die Industrie- und Handelskammer Schwaben kooperieren mit Hochschulen und bieten Ausbildungen kombiniert mit einem Studium an.
Ingenieure liegen ganz vorne
Die Zahl der dual Studierenden hat seit der Einführung des dualen studiums stetig zugenommen. Die meisten Studenten - nämlich 1203 (für das Wintersemester ab 09/2010) - finden sich dabei in den Ingenieurwissenschaften. An zweiter Stelle stehen die Rechts- und Wirtschaftswissenschaften, die ab dem kommenden Wintersemester von 715 Studenten belegt werden.
Vorsorgevollmacht bei Bankgeschäften oft nutzlos
Dortmund (dpa/tmn) - Eine Vorsorgevollmacht garantiert nicht, dass der Bevollmächtigte auch bei Finanzfragen entscheiden darf. In der Regel sichern sich Banken durch eigene Formulare ab, erläutert die Deutsche Hospiz Stiftung in Dortmund.
Objektive Überforderung: Arbeitslosengeld nicht gefährdet
Berlin (dpa/tmn) - Kündigt ein Arbeitnehmer aus wichtigem Grund, darf die Bundesagentur für Arbeit ihn nicht für zwölf Wochen sperren. Das gilt zum Beispiel im Fall einer objektiv vorhandenen Überforderung.