Sieben Plakate und dann ist Schluss
Stadtrat erlässt Dauerverordnung für Wahlkämpfe
Vor zehn Jahren erließ die Stadt eine befristete Verordnung über Wahlplakate. Damals kam man überein, dass bei Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden keinesfalls willkürlich Bäume, Zäune, Hauswände für die Plakate genutzt werden dürfen, sondern lediglich die sieben von der Stadt aufgestellten Anschlagtafeln. Am Mittwochabend beschloss die Stadtratsmehrheit gegen die Stimme von Peter Seefried (BIW), diese Verordnung für die Zukunft festzuschreiben.
Peter Seefried war nicht einverstanden. Er argumentierte, dass sieben Plakate in einem Wahlkampf viel zu wenig seien und dass damit „bestimmte politische Gruppierungen“ ferngehalten werden sollten. Eine bunte Vielfalt an Werbung sei demokratischer.
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