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09.06.2007

Alles Wichtige über den Energiepass

Was ist der Gebäude-Energiepass? Es ist ein vierseitiges Formular, das auch Laien noch verstehen können. Nach den Angaben zu Adresse und Baujahr folgt auf der zweiten Seite die entscheidende Skala: Dort ist der Energiebedarf des Hauses eingetragen. Außerdem steht in dem Pass etwa, welche Heizung das Haus hat und wie der Energieverbrauch mit einer anderen Heizung liegen würde. Zudem gibt es Angaben zu Wasserverbrauch, Lüftung und zum CO2-Ausstoß.

Welchen Zweck soll er erfüllen? Käufern und Mietern einer Immobilie soll er eine Entscheidungshilfe sein. Bisher war der Energieverbrauch eines Gebäudes eine relativ unbekannte Größe. Nun erhält der Verbraucher viele Informationen nach einheitlichen Standards.

Welche Formen gibt es? Es gibt einen am Bedarf ausgerichteten Pass, der Daten über Gebäudezustand, Öl- oder Gasverbrauch und Wärmedämmung sowie mögliche Anreize zur Sanierung enthält. Der billigere Verbrauchsausweis zeigt nur an, was die derzeitigen Bewohner tatsächlich verbrauchen.

Was wird der Pass kosten? Etwa 100 Euro für ein einfaches Einfamilienhaus ohne Keller. Der Verbrauchsausweis wird etwas billiger, der strengere Bedarfsausweis etwas teurer. Für größere Immobilien müssen schon mal zwischen 300 und 900 Euro veranschlagt werden.

Wer braucht den Energiepass? Zunächst gilt: Nur wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten will, muss sich den Ausweis ausstellen lassen. Wer also im kleinen Eigenheim wohnt, braucht ihn nicht. Für Gebäude mit bis zu vier Wohnungen, die vor 1977 gebaut wurden, ist der teurere Bedarfsausweis erforderlich. Wahlfreiheit gilt dagegen für neuere Gebäude und für Häuser mit mehr als vier Wohnungen, egal wie alt sie sind. Benötigt wird der Ausweis aber auch bei der Errichtung von Gebäuden oder bei einer Erweiterung eines bestehenden Hauses um mehr als 50 Prozent.

Ab wann ist er notwendig? Wer eine Wohnung oder ein Haus neu vermieten oder verkaufen will, das vor 1965 gebaut wurde, muss dem Interessenten ab Juli 2008 den Energiepass vorlegen. Besitzer jüngerer Immobilien können sich bis Anfang 2009 Zeit lassen, Inhaber von Büros oder Werkstätten brauchen den Energiepass erst ab Sommer 2009.

Wer darf den Ausweis ausstellen? Zum Beispiel Architekten, Ingenieure, Energieberater und Handwerker mit entsprechender Zusatzqualifikation wie zum Beispiel der Schornsteinfeger.

Wer kontrolliert? Eine Energie-Polizei wird es nicht geben. Wer aber keinen Pass vorlegen kann, obwohl er eigentlich dazu gesetzlich verpflichtet wäre, begeht streng genommen eine Ordnungswidrigkeit. Und das könnte eine Geldstrafe nach sich ziehen. (bom)

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