Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Berechnung: Pendlerpauschale nutzt besonders Vielverdienern

Berechnung
10.04.2012

Pendlerpauschale nutzt besonders Vielverdienern

Die derzeit diskutierte höhere Pendlerpauschale würde nach Berechnungen eines Steuerexperten vielen Autofahrern keinen oder nur einen geringen Vorteil bringen. Profitieren würden vor allem gut verdienende Alleinstehende - Geringverdiener oder Familien könnten sogar leer ausgehen.
Foto: dpa

Eine höhere Pendlerpauschale würde besonders denjenigen Autofahrern zugute kommen, die viel verdienen. Das hat ein Steuerprofessor für die "Süddeutsche Zeitung" berechnet.

Die derzeit diskutierte höhere Pendlerpauschale würde nach Berechnungen eines Steuerexperten vielen Autofahrern keinen oder nur einen geringen Vorteil bringen. Profitieren würden vor allem gut verdienende Alleinstehende - Geringverdiener oder Familien könnten sogar leer ausgehen, berichtet die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf eine von ihr in Auftrag gegebene Analyse des Berliner Steuerprofessors Frank Hechtner. Hechtner hat berechnet, was eine Anhebung um 10 auf 40 Cent je Kilometer für verschiedene Gehaltsgruppen und Entfernungen brächte.

Pendlerpauschale: Vielverdiener würden besonders profitieren

Wer 2500 Euro im Monat verdient und 40 Kilometer von seiner  Arbeit entfernt wohnt, käme den Berechnungen zufolge bei einer höheren Pendlerpauschale auf eine jährliche Steuererleichterung von  284 Euro. Bei einem Verdienst von 6000 Euro lägen die  Erleichterungen bei 425 Euro. Wegen höherer Freibeträge fallen die Erleichterungen für Familien demnach noch niedriger aus: Wer 2500  Euro verdient und 40 Kilometer fährt, spart nach Hechtners  Berechnungen im Jahr 188 Euro Steuern. Bei einem Einkommen von 6000  Euro wären es 319 Euro.

Pendlerpauschale: Ohne Wirkung für Geringverdiener

Autofahrer mit einem Arbeitsweg unter zehn Kilometern gingen ganz leer aus, weil ihre Kosten unter dem Freibetrag von 1000 Euro lägen. Ohne Wirkung bliebe eine höhere Pendlerpauschale auch für einen Kleinverdiener, wenn er richtig weit zur Arbeit fahren  muss - zum Beispiel 120 Kilometer. Obwohl er besonders unter den hohen Spritpreisen zu leiden habe, läge seine Steuerentlastung bei Null. Das liegt laut dem Bericht an der Kombination von Grundfreibetrag und einer geringen steuerlichen Belastung: Wer einen so langen Arbeitsweg hat, hat schon jetzt höhere Werbekosten als er Steuern zahlt. (dpa, afp, AZ)

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.