Das sollten Sie beim Blutspenden beachten
Am 14. Juni ist Weltblutspendetag. Bis zu sechs Mal im Jahr können Männer Blut spenden, Frauen bis zu viermal. Damit keine Beschwerden auftreten, gibt es nützliche Tipps.
Blutspenden kann Leben retten und schadet dem Spender nicht. Es gibt jedoch einige Dinge zu beachten.
Bei klassischen Vollblutspenden ist es wichtig, vorher gut zu essen und zu trinken, um Beschwerden vorzubeugen. Anders als bei OPs ist es nicht ratsam, nüchtern zu sein: Nur wer vor der Blutabnahme ordentlich gegessen und getrunken hat, wird wahrscheinlich nicht an Kreislaufbeschwerden leiden. Das erklärt Stefanie Fritzsche, Sprecherin des DRK-Blutspendedienstes Baden-Württemberg-Hessen. Darüber hinaus muss man mindestens 50 Kilogramm wiegen.
Wer zwischen 18 und 72 Jahre alt ist, ist generell zur Blutspende zugelassen. Bei der Erstspende sollte man allerdings nicht älter als 64 sein.
Und: Spender nicht krank sein. Dabei geht es einerseits um Infektionen und Erkältungen, andererseits aber auch um Vorerkrankungen wie Krebs. Generell sollten sich Spender vor der Blutspende fit und gesund fühlen. Mit einem Anamnesebogen und einem Arztgespräch soll Sicherheit bei der Blutabnahme gewährleistet werden.
Der Blutspendedienst des Bayerischen Roten Kreuzes bittet zudem, genügend Zeit mitzubringen, nämlich mindestens eine Stunde. Auf sportliche Aktivitäten sollte sowohl vor als auch nach der Blutspende verzichtet werden.
Vollblutspende oder Blutplasmaspende?
Die Vollblutspende ist die häufigste Form der Blutspende. Dabei gibt der Spender 500 Milliliter Blut ab. Männer dürfen das sechsmal jährlich, Frauen ist es viermal im Jahr erlaubt, allerdings im Abstand von je mindestens 56 Tagen.
Die Blutplasmaspende oder die Abgabe von Thrombozyten ist hingegen deutlich häufiger möglich. Sofern der Arzt zustimmt, geht es jede Woche. Denn dabei werden nur die entsprechenden Bestandteile herausgefiltert, das restliche Blut fließt in den Körper zurück. Da diese Art der Blutspende nur in Spendezentren möglich ist, gibt es dafür eine Aufwandsentschädigung. AZ/dpa
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