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  3. Urteil am Oberlandesgericht: Deutsche Bank darf keine Gebühren bei Kontoüberziehung fordern

Urteil am Oberlandesgericht
16.02.2015

Deutsche Bank darf keine Gebühren bei Kontoüberziehung fordern

Die Deutsche Bank darf keine Mindestgebühren bei Kontoüberziehungen mehr verlangen. Das hat das Gericht nun entschieden.
Foto: Boris Roessler (dpa)

Die Verbraucherschützer waren mit ihrer Klage erfolgreich: Die Bank darf keine Mindestgebühr für Kontoüberziehung verlangen. Bisher hat die Deutsche Bank 6,90 Euro verlangt.

Die Bank darf keine Mindestgebühren für kontoüberziehung verlangen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main nun entschieden. Einen von der Deutschen Bank bei geduldeten Kontoüberziehungen pauschal verlangten Mindestbeitrag von 6,90 Euro hat das Gericht nun für unzulässig erklärt. Das teilte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) am Montag in Berlin mit. Er hatte gegen die Pauschale geklagt und von dem Gericht in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Urteil fiel demnach bereits im Dezember. Es ist noch nicht rechtskräftig. Die Bank hat nach Angaben des vzbv Revision eingelegt.

Bank: Keine Mindestgebühren bei Kontoüberziehung

In seiner Urteilsbegründung bezeichnete das Gericht die verlangte Pauschale als sittenwidrig. Bei sehr geringen Überziehungen resultiere aus ihr eine "exorbitant hohe Gegenleistung" des Kunden, schrieben die Richter. Deren Höhe lasse sich "unter keinen Umständen rechtfertigen".

Den Angaben zufolge berechnet die Bank für geduldete Überziehungen auf den Konten laut Geschäftsbedingungen pauschal 6,90 Euro pro Quartal, solange die anfallenden Überziehungszinsen diesen Betrag nicht übersteigen. Ist dies der Fall, wird der Betrag hinfällig. Im Ergebnis müssen Kunden pro Quartal bisher also mindestens 6,90 Euro zahlen, sobald sie ihr Konto auch nur kurzzeitig etwa um wenige Cent überziehen. Das werteten die Richter als nicht akzeptable Benachteiligung für den Verbraucher.

Deutsche Bank: Kunden durch Pauschale belastet

"Kunden der Deutschen Bank, die ihr Konto nur um ein paar Euro oder kurzfristig überziehen, werden durch die Pauschale unverhältnismäßig belastet", kritisierte auch Frank-Christian Pauli, Finanzexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Umgerechnet führe das in extremen Fällen gar "zu Zinssätzen bis weit über 1000 Prozent."

Auch das Argument der Bank, mit der Pauschale würden höhere administrative Aufwendungen etwa für eine Bonitätsprüfung abgegolten, ließen die Richter nicht gelten. Dabei handle es sich um eine Leistung, die sie nur im eigenen Interesse erbringe und nicht auf den Kunden abwälzen dürfe. Grundsätzlich dürfe die Höhe der Entgelte für Kredite nur von deren Laufzeit abhängen.

Bei Kontoüberziehung: Höhere Zinsen statt Gebühr

Eine geduldete Überziehung liegt vor, wenn vom Konto eines Kunden trotz ausgeschöpften Dispositionskredits weiterhin Geld abgebucht wird. Während die Höhe des  Dispokredits vertraglich vorab festgeschrieben ist, handelt es sich dabei um einen freiwillig von der Bank zur Verfügung gestellten Extrapuffer, auf den der Kunde keinen Anspruch hat. Im Gegenzug darf die Bank dafür generell auch höhere Zinsen verlangen, betonte das Gericht. Die beanstandete Gebühr sei aber inakzeptabel. afp/AZ

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