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  3. Ehemaliger Top-Manager: Thomas Middelhoff tritt Haft an

Ehemaliger Top-Manager
14.05.2016

Thomas Middelhoff tritt Haft an

Gestreifte Anstaltskleidung muss Thomas Middelhoff voraussichtlich nicht anziehen: Im offenen Vollzug tragen die Häftlinge Privatkleidung.
Foto: Rolf Vennenbernd (dpa)

Untreue und Steuerhinterziehung: Der frühere Top-Manager Thomas Middelhoff hat seine Haft am Freitag angetreten.

Ex-Top-Manager Thomas Middelhoff hat seine Haft angetreten. Das bestätigte eine Sprecherin der Bochumer Staatsanwaltschaft. Der 63-Jährige war zuvor wegen Untreue und Steuerhinterziehung rechtskräftig zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wie Anstaltsleiterin Kerstin Höltkemeyer-Schwick bestätigte, hatte sich Middelhoff am Freitagnachmittag in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne gemeldet. Mit 1500 Häftlingen ist die Anstalt bundesweit die größte Einrichtung für den offenen Vollzug.

Middelhoff muss Aufnahmeverfahren in der JVA durchlaufen

Bevor darüber entschieden werde, ob der 63-Jährige in den offenen Vollzug kommen könne, müsse Middelhoff erst einmal ein mehrtägiges Aufnahmeverfahren in der Haftanstalt durchlaufen, berichtete die JVA-Leiterin. Neben Gesundheitsuntersuchungen zähle dazu ein Gespräch, in dem es auch um die Eignung für den offenen Vollzug gehen werde. Anstaltskleidung müsse Middelhoff jedoch zunächst nicht tragen.

Der Haftantritt hatte sich zunächst verzögert, weil der ehemalige Chef des Karstadt-Mutterkonzerns Arcandor gegen die Ladung Einwände erhoben hatte, die jedoch von der Staatsanwaltschaft Bochum zurückgewiesen worden waren. Hintergrund war nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur eine Autoimmunerkrankung des Managers. Die Verteidiger zweifelten deshalb an der Haftfähigkeit Middelhoffs.

Middelhoff kann auf offenen Vollzug hoffen

Nach den Leitlinien für den Strafvollzug in Nordrhein-Westfalen kann der Manager damit rechnen, die Strafe nicht im geschlossenen Vollzug verbüßen zu müssen. Denn nach dem Vollstreckungsplan "treten auf freiem Fuß befindliche Verurteilte grundsätzlich ihre Haft im offenen Vollzug an", der in den Anstalten keine oder nur verminderte Vorkehrungen gegen eine Flucht vorsieht und damit mehr Lebensnormalität ermöglichen soll. (dpa)

Leitlinien für den Strafvollzug des Landes NRW

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