Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Hartz IV: Wenn das Arbeitslosengeld mehr bringt, als der Job

Hartz IV
13.02.2008

Wenn das Arbeitslosengeld mehr bringt, als der Job

Mit Kassenkarte und Bargeld steht ein Hartz IV-Empfänger vor dem Automaten.

Die Lage am Arbeitsmarkt bessert sich von Monat zu Monat. Nie zuvor waren in der Bundesrepublik so viele Menschen erwerbstätig wie derzeit. Und dennoch können viele nicht von dem leben, was sie mit ihrer Arbeit verdienen. Von Klaus Köhler

Von Klaus Köhler
Augsburg - Die Lage am Arbeitsmarkt bessert sich von Monat zu Monat. Nie zuvor waren in der Bundesrepublik so viele Menschen erwerbstätig wie derzeit. Und dennoch können viele nicht von dem leben, was sie mit ihrer Arbeit verdienen.

Die Zahl der "Aufstocker", die ein Einkommen haben, aber dennoch Hartz-IV-Empfänger sind und Arbeitslosengeld II beziehen, nimmt trotz des Booms am Arbeitsmarkt zu. Die Versuchung für die Betroffenen ist groß, sich ganz ums Arbeiten zu drücken. "Ich bin doch nicht blöd. Hartz IV reicht doch", zitiert Bild Arbeitslose, die mit der Stütze vom Staat angeblich auskommen.

Was für Single-Haushalte vielleicht zutrifft, sieht aber für Familien mit Kindern ganz anders aus, wie das Institut für Weltwirtschaft (IfW) in Kiel in einer vor Kurzem veröffentlichten Studie ermittelt hat. "Die derzeitige Ausgestaltung des Arbeitslosengeldes II benachteiligt Mehrpersonenhaushalte - insbesondere Familien mit Kindern - gegenüber kinderlosen Singles", so das Kernergebnis.

Die drei Autoren haben anhand einer Internet-Umfrage ermittelt, wie viel Mehrpersonenhaushalte benötigen, um den gleichen Lebensstandard wie Alleinwohnende zu erreichen. Dabei zeigte sich, dass etwa bei einer Familie mit zwei Kindern das gewährte Arbeitslosengeld II (Alg II) um gut 16 Prozent unter dem ermittelten tatsächlichen Bedarf der Familie liegt.

Aus Sicht der Verteilungsgerechtigkeit wäre also eine Erhöhung des Alg II für Haushalte mit Kindern angezeigt, so die Studie. Doch das widerspricht wiederum der Absicht des Hartz-IV-Gesetzes, Anreize zur Arbeitsaufnahme zu schaffen. Aber auch dazu besteht aus Sicht der Autoren gerade für Familien mit Kindern wenig Anreiz: "Ist etwa in einer fünfköpfigen Familie lediglich ein Erwachsener ganztägig berufstätig, so müsste ihm ein Bruttoeinkommen von mindestens 2576 Euro geboten werden, damit es sich für ihn lohnt, auf Alg II zu verzichten und eine Arbeit aufzunehmen."

Lesen Sie dazu auch

Selbst wenn Erwerbstätige mehr verdienen als ein Hartz-IV-Empfänger, stehen sie häufig nicht besser da, wie Susanne Donn, die Geschäftsführerin unseres Leserhilfswerks Kartei der Not, weiß. So bat eine Familie um Unterstützung, deren Einkommen zwar 160 Euro über ihrem Hartz-IV-Anspruch liegt, aber das wird durch Fahrtkosten und sonstige Ausgaben für den Job wieder aufgefressen. Bei Alleinerziehenden kommen zudem Kosten für die Kinderbetreuung hinzu.

Die Autoren der IfW-Studie schlagen deshalb vor, bedürftigen Familien mit Kindern stärker als bisher eine kostenfreie ganztätige Kinderbetreuung zu ermöglichen. Damit werden die Eltern finanziell entlastet und zudem die Aufnahme einer Arbeit erleichtert.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.