Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Wirtschaft
  3. Kommentar: Recht und Gnade

31.03.2010

Kommentar: Recht und Gnade

Der Rechtsstaat bricht nicht zusammen, wenn eine Altenpflegerin wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen eine zweite Chance bekommt. Manchmal ist es besser, zwar Recht walten zu lassen, aber dennoch Gnade, ja Barmherzigkeit zu zeigen. Von Stefan Stahl

Der Rechtsstaat bricht nicht zusammen, wenn eine Altenpflegerin wegen des Diebstahls von sechs Maultaschen eine zweite Chance bekommt. Manchmal ist es besser, zwar Recht walten zu lassen, aber dennoch Gnade, ja Barmherzigkeit zu zeigen.

Es wäre um so viel klüger und menschlicher gewesen, wenn die Verantwortlichen des Konstanzer Altenheims der Angestellten wegen ihres Diebstahls im Wert von wenigen Euro nur eine Abmahnung geschickt hätten. Die Frau war ja fast 17 Jahre dort in diesem aufreibenden Job tätig, ohne sich etwas zuschulden kommen zu lassen.

Doch die Leitung des Hauses kündigte der Frau fristlos - eine Überreaktion, wie am Dienstag auch das Gericht in der Berufungsverhandlung feststellte. Zugleich gelang es den umsichtigen Juristen, die Streitenden zu einem Vergleich zu bewegen und einem wichtigen Ziel von Rechtsprechung, der Friedenstiftung, gerecht zu werden.

Mit dem zumindest etwas versöhnlichen Ausgang des Maultaschen-Falls wird die Tat nicht verharmlost. Das Gericht lässt keinen Zweifel daran, dass auch die rechtswidrige Aneignung von sechs Maultaschen Diebstahl ist.

Insofern haftet dem hitzig diskutierten Maultaschen-Fall eine allgemein abschreckende Wirkung an. Juristen sprechen von Generalprävention. Es dürfte damit hinlänglich deutlich sein, dass man sich selbst mit dem Verzehr von sechs Maultaschen ins Unglück stürzen kann. Die Frage ist nur, wie tief man die Betroffenen fallen lässt. Besser ist, man fängt sie auf und lässt Nachsicht erkennen. Kommentar von Stefan Stahl

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.