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Verbraucherschutz
25.12.2018

Gibt es bald automatische Entschädigung bei Verspätungen?

Passagiere sollen künftig nicht nur per Brief, sondern beispielsweise auch über eine Smartphone-App Entschädigungen für Flugverspätungen beantragen können.
Foto: Hannibal Hanschke, dpa

Tausende Reisende kamen im Sommer viel zu spät ans Ziel. Längst nicht alle ließen sich entschädigen. Verbraucherschützer meinen: Kein Wunder - viel zu kompliziert.

Schluss mit komplizierten Antragsformularen: Bahnkunden und Flugreisende sollten nach Ansicht von Verbraucherschützern bei Verspätungen künftig automatisch entschädigt werden. Wenn sie ihr Ticket online gebucht haben, lägen alle nötigen Informationen vor. "Da gibt es überhaupt keinen Grund, warum nicht die Fluglinie, die Bahn auch, Entschädigungen automatisch auf mein Konto zurückbucht", sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Klaus Müller, der Deutschen Presse-Agentur.

Entschädigungen beantragten längst nicht alle Kunden

In diesem Sommer kamen Tausende Flug- und Bahnreisende gar nicht oder nur mit großen Verspätungen an ihr Ziel. Bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr schnellte die Zahl der Beschwerden nach oben - zu Jahresende könnten es doppelt so viele sein wie im Vorjahr. Entschädigungen aber beantragten lange nicht alle Kunden - wohl auch, weil man dafür noch immer handschriftlich Formulare ausfüllen und einreichen muss. 

Dabei steht Bahnkunden bereits ab einer Stunde Verspätung am Zielort ein Viertel des Ticketpreises zu, bei mehr als zwei Stunden ist es die Hälfte - unabhängig vom Grund für die Verspätung. Airlines dagegen können sich oft auf höhere Gewalt berufen. Bei kurzfristigen Annullierungen und großen Flugzeitänderungen können Passagiere aber je nach Flugdistanz auch Anspruch auf bis zu 600 Euro Schadenersatz haben.  

Verbraucherschützer: Entschädigungsverfahren muss vereinfacht werden

"Viele Tausend Reisende hatten dieses Jahr einen Sommer des Grauens", sagte Müller. Entschädigungen seien nicht nur Kompensation für sie, sondern auch ein Zeichen an die Unternehmen, dass sie sich nicht alles erlauben könnten. Zu oft rechne es sich für Airlines oder Bahn derzeit, knapp zu planen, beim Personal und der technischen Ausrüstung zu sparen und Angebote zu verkaufen, die sie nachher nicht einhalten könnten. 

Seine Rechte durchzusetzen, dürfe für den Verbraucher nicht zum Spießrutenlauf werden, betonte Müller. Das Verfahren müsse vereinfacht werden. "Dann haben wir auch gute Chancen, dass die Unternehmen von sich aus motiviert sind, pünktlicher, zuverlässiger und verbraucherfreundlich zu werden." Ein erster Schritt könne sein, dass man Entschädigungen auch online beantragen könne - genau so, wie man auch das Ticket kaufe. 

Warum muss die Entschädigung schriftlich mit Formularen beantragt werden?

Dafür machte sich Mitte Dezember auch der Bundesrat stark. Es sei nicht einzusehen, dass Flüge und Züge per App gebucht werden könnten, die Entschädigung dann aber schriftlich auf komplizierten Formularen beantragt werden müsse. Bei einem Spitzentreffen im Verbraucherschutzministerium versprachen Fluggesellschaften, Möglichkeiten für Online-Anträge und entsprechende Apps zu schaffen. 

Auch bei der Kommunikation müssten Airlines und Bahn besser werden, mahnte Müller an. Die Unternehmen müssten verpflichtet werden, Reisende über Verspätungen und die Durchsetzung ihrer Rechte zu informieren - über Smartphones, Anzeigetafeln, Apps oder Internetseiten. "Die Unternehmen haben keine Lust da drauf. Und da muss man sagen: Wenn ihr Ruf nicht weiter leiden soll, dann müssen sie das jetzt schleunigst auf die Reihe kriegen." Was freiwillig nicht funktioniere, müsse vom Gesetzgeber vorgeschrieben werden. (dpa)

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