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Geld
23.03.2015

Wie Sie Krankheitskosten bei der Steuer geltend machen

Ihre Steuererklärung machen die wenigsten gerne. Damit sich die Arbeit lohnt, muss man wissen, welche anfallenden Kosten der Staat zurückerstattet.
Foto: Armin Weigel (dpa)

Fahrtkosten zum Arzt, die neue Brille oder eine Kur: Vieles lässt sich als Krankheitskosten von der Steuer absetzen. Wir erklären, worauf Verbraucher dabei achten sollten.

Manchmal kommt alles zusammen: Der Sohn braucht eine Zahnspange, man selbst muss nach einer Knieoperation zur Krankengymnastik – und der kaputte Zahn ist nicht mehr zu retten, ein Implantat muss möglichst schnell her. Das reißt zunächst einmal ein großes Loch in die Haushaltskasse. Doch am Ende kann es sich rechnen. Das Finanzamt erstattet viele Kosten, die aufgrund von Krankheiten entstehen.

Möglichst viele Ausgaben innerhalb eines Jahres sammeln

Allerdings ist nicht jeder einzelne Euro absetzbar, sondern nur der Betrag, der über der persönlich zumutbaren Eigenbelastung liegt. Wie hoch diese Grenze ist, kann von Person zu Person variieren. Es hängt vom Jahreseinkommen, Familienstand und Kinderzahl ab. Zwischen einem und sieben Prozent des Jahreseinkommens muss jeder für seine Krankheitskosten selbst übernehmen. Dann hilft der Fiskus.

Um möglichst weit über die eigene Belastungsgrenze zu kommen, sollte man so viele Ausgaben in einem Jahr ansammeln wie möglich. Das empfiehlt Christina Georgiadis, Sprecherin der Vereinigten Lohnsteuerhilfe: „Wer in diesem Jahr schon viel Geld für eine Zahnbehandlung ausgeben musste, sollte die teure Brille jetzt auch noch kaufen.“

Entscheidend ist dabei der Zeitpunkt der Zahlung. Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine sagt: „Wenn im Dezember eine teure Zahnarztrechnung kommt, empfiehlt es sich schon, auf seine Krankheitskosten dieses Jahres zu schauen. Vielleicht ist es geschickter, das Geld erst im Januar zu überweisen.“ Diese Spielräume beim Überweisungszeitpunkt auszunutzen, sei völlig zulässig. Doch was kann alles abgesetzt werden? Ein Überblick:

Überblick: Was kann ich alles von der Steuer absetzen?

Medikamente Die Zuzahlungen für Medikamente, die vom Arzt oder Heilpraktiker verordnet wurden, sind kein Problem. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um rezeptfreie oder rezeptpflichtige Arzneimittel handelt. Selbst Viagra oder ein anderes Potenz steigerndes Medikament zählen zu den Krankheitskosten und lassen sich als außergewöhnliche Belastung absetzen. Voraussetzung: Das Mittel wurde verschrieben. Sowohl die Quittung als auch die ärztliche Verschreibung sollten im Original beigefügt werden. Wer sich allerdings seine Kopfschmerztabletten ohne ärztliche Verordnung aus der Apotheke holt, geht leer aus.

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Antibabypille Die Kosten für die Pille können Frauen normalerweise nicht zurückbekommen. Es handelt sich hier um „typische Kosten der Lebensführung“ und nicht um eine außergewöhnliche Belastung. Eine Ausnahme gilt dann, wenn Frauen die Pille aus medizinischen Gründen einnehmen – zum Beispiel bei hormonell bedingter Akne oder Zyklusstörungen. Und auch wenn es in der Familie eine schwere Erbkrankheit, wie Schizophrenie, gibt, erkennt das Finanzamt die Kosten an.

Fahrtkosten Wer zum Arzt, ins Krankenhaus oder zur Krankengymnastik fährt, kann die Kosten für Fahrkarten oder Benzin ebenfalls vom Finanzamt zurückfordern. Er muss dafür nur nachweisen, dass die Fahrt aus medizinischen Gründen notwendig war. Bus- oder Bahntickets werden komplett erstattet. Für die Fahrt mit dem Auto kann man eine Pauschale von 30 Cent pro Kilometer geltend machen. Allerdings warnt Rauhöft, dass der Fiskus den Betrag reduziert, wenn eine Fahrt mit dem öffentlichen Nahverkehr billiger und zumutbar gewesen wäre. Dies sei in Großstädten normalerweise der Fall. In kleinen Dörfern, in denen der Bus zweimal am Tag verkehrt, sei es dagegen für einen Kranken oft nicht zumutbar, das Auto stehen zu lassen.

Brille Es reicht, die Rechnung dafür einzureichen. Eine ärztliche Verordnung ist nicht notwendig. Rauhöft ergänzt, dass auch eine Laserbehandlung der Augen anerkannt ist: „Zwar ist eine Brille unter Umständen kostengünstiger, aber dennoch bekommt man das Geld für das Augenlasern zurückerstattet.“

Kur Normalerweise ist eine amtsärztliche Bescheinigung notwendig. Zahlt jedoch die Krankenkasse einen Zuschuss, ist das für den Fiskus eine ausreichende Bestätigung, dass die Kur notwendig ist. Voraussetzung ist, dass durch die Kur eine drohende Krankheit abgewendet werden kann.

Arztkosten im Ausland Hier gilt: Wer im Urlaub in Italien oder Brasilien zum Arzt muss, sollte nicht darauf spekulieren, die Behandlungskosten einfach in seiner Steuererklärung anzugeben. Rauhöft erklärt, dass das Finanzamt nicht zahlt, wenn man die Kosten mit normalem Aufwand hätte verhindern können. Eine Auslandskrankenversicherung sei in diesem Fall üblich und zumutbar.

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