An vieles denken und nichts verschenken
Augsburg l köh l Wer ins Berufsleben startet, kommt um Formalitäten nicht herum. Deshalb sollte man sich rechtzeitig um Dinge wie Lohnsteuerkarte, Sozialversicherung und Girokonto kümmern. Unsere Übersicht informiert über die wichtigsten Dinge, die beim Berufsstart zu berücksichtigen sind.
" Lohnsteuerkarte: Einkommens- bzw. Lohnsteuer ist für viele Lehrlinge kein Thema, weil ihre Einkünfte unter den Freigrenzen liegen. Dennoch braucht der Arbeitgeber eine Lohnsteuerkarte. Sie muss beim Einwohnermeldeamt beantragt werden und enthält Angaben über die Steuerklasse, die Kinderzahl oder die Mitgliedschaft in einer Kirche, die für die Berechnung der Steuerbelastung wichtig sind.
" Krankenkasse: Schüler sind normalerweise bei ihren Eltern mitversichert, doch sobald sie berufstätig werden, müssen sie selbst Beiträge zahlen. Die Höhe richtet sich nach dem Gehalt bzw. der Ausbildungsvergütung und dem Beitragssatz der gewählten Kasse, wobei der Arbeitgeber etwa die Hälfte zahlt. Vergleichen lohnt sich, weil auch die Leistungen abweichen können. Der Arbeitgeber benötigt die Mitgliedsnummer der Krankenkasse.
" Rentenversicherung: Auch für Auszubildende besteht Sozialversicherungspflicht. Dazu zählt neben der Krankenversicherung (siehe oben) die Pflege-, die Renten-, die Arbeitslosen- und die Unfallversicherung. Rentenversicherungsnummer und Sozialversicherungsausweis müssen bei der deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Das übernimmt in vielen Fällen die Krankenkasse.
" Schulzeitbescheinigung: Wer über den 17. Geburtstag hinaus eine Schule besucht, bekommt Schulzeiten für die Rente angerechnet. Vordrucke, die von der Schule ausgefüllt werden, gibt es zum Beispiel bei Krankenkassen, die auch die Bescheinigung an die Rentenversicherung weiterleiten. Möglichst gleich nach der Schulausbildung erledigen.
" Girokonto: Viele Schüler haben ein eigenes Konto. Wer noch keines besitzt, sollte rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung eines einrichten, denn die Ausbildungsvergütung wird von den Betrieben überwiesen. Am besten Angebote verschiedener Banken und Sparkassen prüfen. Die meisten Institute bieten Sonderkonditionen für Auszubildende.
" Berufsunfähigkeitsversicherung: Wer zu krank ist, um in seinem Beruf zu arbeiten, hat vom Staat inzwischen nicht mehr viel zu erwarten. Nur bei Erwerbsminderung wird eine Rente gezahlt und auch das erst nach mindestens fünf Jahren im Job. Eine der wichtigsten Versicherungen ist deshalb diejenige, die bei Berufsunfähigkeit einspringt. Doch bei kaum einer Versicherung sind die Unterschiede so groß. Vergleichen (im Internet) oder erkundigen (bei unabhängigen Versicherungsmaklern) ist deshalb unerlässlich. Manche Berufe können bei einigen Gesellschaften auch gar nicht versichert werden. Sinnvoll sind mindestens 750 Euro Rente.
" Ausbildungsbeihilfe: Wer eine eigene Wohnung benötigt, weil sonst der Weg zur Ausbildungsstelle zu weit ist, bekommt unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausbildungsbeihilfe. Der Antrag sollte frühzeitig bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.
" Kindergeld: Die Eltern erhalten Kindergeld bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Aber auch darüber hinaus gibt es während der Berufsausbildung unter Umständen den Kinderzuschuss vom Staat. Zuständig sind die Familienkassen bei der Agentur für Arbeit.
" Vermögenswirksame Leistungen: Wer früh anfängt, kann auch mit vergleichsweise wenig Geld ein kleines Vermögen bilden. Mit Beginn der Ausbildung besteht unter Umständen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen. Also unbedingt im Betrieb danach fragen. Die Anlagemöglichkeiten reichen vom Bausparen über normale Sparverträge bis zu Renten- oder Aktienfonds. Der Haken: Es müssen langfristige Verträge abgeschlossen werden, und das Ersparte darf erst nach sieben Jahren angerührt werden.
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