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Arbeitslosengeld
23.04.2024

ALG 1: Wird das Arbeitslosengeld aus dem Brutto- oder Netto-Gehalt berechnet?

Brutto- oder Nettogehalt – Was ist eigentlich die Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld?
Foto: Caroline Seidel, dpa (Symbolbild)

Wer seinen Anstellung verliert, erhält in Deutschland oft Arbeitslosengeld. Doch wie berechnet man die Höhe davon? Vom Brutto- oder vom Nettogehalt?

Wer seinen Job verliert, hat in Deutschland unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I) und erhält von der Arbeitslosenversicherung bis zu 67 Prozent seines bisherigen Gehalts. Doch was ist eigentlich die Berechnungsgrundlage des Arbeitslosengeldes – der Brutto- oder der Nettolohn?

Übrigens: Nicht alle Arbeitnehmer, die ihren Job verlieren, kommen fürs ALG 1 in Frage. Tatsächlich müssen dafür einige Bedingungen erfüllt sein wie die sogenannte Anwartschaft.

Vom Brutto- oder vom Nettolohn: Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Auf diese Frage gibt es einen einfache und eine komplizierte Antwort. Die einfache zuerst: Die Grundlage, auf der das Arbeitslosengeld berechnet wird, ist das Brutto-Arbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Website mit.

Jetzt die komplizierte Antwort: Die tatsächliche Höhe des Arbeitslosengeldes hängt allerdings nicht nur vom Brutto-Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate ab. Auch andere Faktoren werden bei der Rechnung berücksichtigt. Dazu zählen etwa:

  • die Steuerklasse
  • der Familienstatus
  • das Bundesland, in dem man lebt

Übrigens: Arbeitslosengeld ist nicht das Gleiche wie Bürgergeld. So ist das Arbeitslosengeld eine Versicherungsleistung. Das Bürgergeld hingegen ist eine Sozialleistung.

Wie rechne ich mein Arbeitslosengeld aus?

Die tatsächliche Höhe seines Arbeitslosengeldes zu berechnen, ist gar nicht so einfach. Denn sie hängt von verschiedenen Faktoren ab. Aber auf ihrer Website hat die Bundesagentur für Arbeit eine vereinfachte Beispielrechnung veröffentlicht:

  • Das Arbeitslosengeld wird auf Grundlage des Brutto-Arbeitsentgelt (Gehalt) der vergangenen zwölf Monate.
  • „Dabei“, erklärt die Bundesagentur für Arbeit, „wird nur der Teil Ihres Arbeitsentgelts berücksichtigt, der beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung war (also zum Beispiel kein Minijob) und beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis abgerechnet war.“
  • Der Betrag wird dann durch 365 geteilt.
  • So wird das Brutto-Arbeitsentgelt pro Tag ermittelt. Es wird auch Bemessungsentgelt genannt.
  • Von dem Bemessungsentgelt werden im nächsten Schritt die Lohnsteuer, ein Pauschalbetrag für die Sozialversicherung in Höhe von 20 Prozent und eventuell der Solidaritätszuschlag abgezogen.
  • Das Ergebnis ist das Netto-Entgelt pro Tag. Es wird auch als Leistungsentgelt bezeichnet.
  • „60 Prozent des Leistungsentgelts sind der Betrag, den Sie als Arbeitslosengeld pro Tag erhalten“, erklärt die Bundesagentur für Arbeit.
  • Der Betrag kann sich auf 67 Prozent erhöhen, wenn man ein Kind hat.

Wem jetzt der Kopf raucht, der braucht nicht zu verzweifeln. Auf der Website der Bundesagentur für Arbeit findet man ein Arbeitslosengeld-Rechner. Wichtig: Der Betrag der am Ende erscheint, ist allerdings nur eine Schätzung.

Übrigens: Beim Arbeitslosengeld gibt es eine Höchstanspruchsdauer, die je nach Situation zwischen sechs und 24 Monaten liegt.