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Elterngeld erhalten
08.05.2024

Elterngeld-Auszahlung: Wann wird das Geld 2024 gezahlt?

Eltern können für ihr neugeborenes Kind Elterngeld erhalten. Dabei gilt es jedoch, ein paar Dinge zu beachten.
Foto: Sebastian Gollnow, dpa (Symbolbild)

Wenn man ein Kind zur Welt bringt, ist es wichtig zu wissen, wann man das Elterngeld erhält. Hier erfahren Sie, wann es nach aktuellen Vorgaben ausgezahlt wird.

Mit der Geburt eines Kindes kommen für die Familie plötzlich viel mehr Kosten auf. Hier soll das Elterngeld Abhilfe schaffen. Eine einkommensschwache oder arbeitslose Familie kann nach der Geburt des Nachwuchses einen entsprechenden Antrag auf die staatliche, finanzielle Unterstützung stellen.

Aber wann wird das Elterngeld im laufenden Jahr 2024 überwiesen? Antwort darauf gibt das Zentrum Bayern Familie und Soziales. "Das Elterngeld wird im Laufe des jeweiligen Lebensmonats des Kindes gezahlt. Der Zahlungstermin richtet sich nach dem Geburtstag des Kindes", schreibt die Landesbehörde auf ihrer Webseite.

Einfach gesagt, bedeutet dies, dass das Elterngeld ab jenem Monat gezahlt wird, in dem das Kind geboren ist. Ist es zum Beispiel also im Mai geboren, erhalten Eltern ab Mai Elterngeld. Konkret wird das Geld laut dem Zentrum Bayern Familie und Soziales in der Regel innerhalb der ersten fünf Arbeitstage des jeweiligen Lebensmonats überwiesen. "Ausnahmen, zum Beispiel nach Feiertagen und Wochenenden, sind möglich."

Antrag auf Elterngeld spätestens drei Monate nach Geburt stellen

Zu beachten ist, dass Eltern das Elterngeld erst nach der Geburt ihres Kindes beantragen können. Der Antrag ist bei der Elterngeldstelle zu stellen, welche sich in ihrem Wohnort befindet. In einigen Bundesländern, wie auch in Bayern, ist die Antragstellung online möglich.

Entscheidend ist, dass der Antrag auf Elterngeld innerhalb der ersten drei Lebensmonate des Kindes gestellt wird. Denn die finanzielle Unterstützung wird eben für maximal genau jenen Zeitraum rückwirkend gezahlt.

Bedingungen für Zahlung von Elterngeld

Jeder Elternteil kann pro Kind einmal Elterngeld beantragen. Bedingungen für die Zahlung sind laut dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, dass Eltern das Kind selbst betreuen und erziehen, sie mit ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt in Deutschland leben und sie gar nicht oder nicht über 32 Stunden pro Woche arbeiten.