Ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zwang den Aindlinger Marktgemeinderat zum Handeln. Demnach ist es rechtswidrig, wenn die Gemeinde übernommene Kosten für Feuerwehrführerscheine vom Betroffenen zurückverlangt, wenn dieser die Feuerwehr verlässt. Alle Marktgemeinderäte stimmten zu, den gemeindlichen Beschluss vom Oktober 2013 abzuändern. Bürgermeister Zinnecker betonte: „Wir hatten bisher keinen, der den Zuschuss bekommen hat und jetzt nicht mehr bei der Feuerwehr ist.“
Ein Bürger ist erneut mit dem Antrag gescheitert, für ein Grundstück im Bebauungsplan Ameisenberg Baurecht zu erwirken. Das Areal an der Zieglerstraße liegt nordöstlich des Sportplatzes. Weil die Immissionswerte hier teilweise überschritten werden, darf nicht gebaut werden.
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