Bis 2028 sollte die Straße fertiggestellt worden sein. Nur an dieser einen Stelle hat die Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) auf die Gemeinde Obergriesbach überhaupt einen Einfluss. Die Neuerung im KAG zwingt die Kommunen nun dazu, die erstmalige Herstellung einer Straße binnen 25 Jahren abzuschließen. Im Falle der Frühlingstraße bleiben der Gemeinde Obergriesbach nun noch zehn Jahre Zeit (bis 2028), um die Straße fertigzustellen und die Maßnahme abzurechnen. Obergriesbachs Bürgermeister Josef Schwegler erläuterte die Problematik: Es wäre ein Grundstückserwerb nötig, um die Straße fertigstellen und eine Sackgasse verhindern zu können. Stefan Asam regte an, erneut mit den Grundstückseigentümern das Gespräch zu suchen.
Einstimmig beschlossen die Gemeinderäte, die Erschließungsbeitragssatzung wie vom Kommunalen Prüfungsverband angeraten wurde, zu ändern beziehungsweise neu zu erlassen. Die Satzung regelt die Kosten für die erstmalige Herstellung und folgt dem Satzungsvorschlag des Gemeindetags.
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