Nach der Bäckerei in der Hauptstraße in Hollenbach soll auf der linken Seite über eine Ortsrandsatzung Baurecht geschaffen werden. Ein Haus mit maximal zwei Wohnungen darf dort entstehen. Ein Sattel- oder ein Pultdach ist gestattet. Die Erschließung wird über eine Stichstraße erfolgen, und eine Fläche mit Obstbäumen wird als Eingrünung und zugleich als Ausgleich dienen. Der Gemeinderat fasste den Billigungsbeschluss, nun wird die Öffentlichkeit beteiligt; außerdem werden die sogenannten Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Der Bebauungsplan „Schönbach Am Herschbach“ wird erweitert. Diesmal kam der Aufstellungsbeschluss zustande. (jeb)
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