Frau aus Querdenker-Szene wird wegen falschem Maskenattest verurteilt
Plus Eine 36-Jährige mit großer Anhängerschaft in der Querdenkerszene steht vor Gericht, weil sie das Attest eines umstrittenen Mediziners vorlegt. Sie sieht sich verfolgt.
Die Angeklagte spricht mit tief bewegter Stimme von einem "Maßnahmenstaat", der in der dunkelsten Epoche der Deutschen seine Hochzeit gehabt habe. Und sie sieht sich ganz klar als Verfolgte: "Nun geht es wieder los, Menschen mit Behinderung als Untermenschen zu degradieren." Bei der Urteilsverkündung schallt es laut aus dem Zuhörerbereich "Frechheit" und "Nazistaat". Die junge Frau und ihre Unterstützer wähnen sich offenbar vor dem Volksgerichtshof. Die Richterin unterbricht und droht den Protestlern mit Rausschmiss. Solche Szenen erinnern irgendwie an aufgeheizte Verhandlungen zu politisch motivierten Straftaten vor Staatsschutzsenaten. Wir sind aber am Aichacher Amtsgericht, und dort geht es gewöhnlich um weniger spektakuläre Fälle: diesmal um die Vorlage eines unrichtigen Attests zur Befreiung von der Maskenpflicht bei Demos.
Auf der Anklagebank sitzt eine erklärte Gegnerin der staatlichen Pandemie-Maßnahmen. Als Aktivistin der sogenannten "Corona-Skeptiker im Wittelsbacher Land" läuft sie seit zwei Jahren bis heute in den sozialen Medien nahezu ununterbrochen Sturm gegen Virologen, Politiker, Medienleute - die aus ihrer Sicht "coronagläubige" Obrigkeit halt. Bei Demos wie Ende 2020 auf dem Aichacher Volksfestplatz oder anderswo singt sie schon mal auf der Bühne ein schräges Protestlied. In der Querdenkerszene in der Region und weit darüber hinaus findet die Frau für ihre Beiträge zeitweise im Stundentakt große Unterstützung - 3800 Freunde zählt sie allein bei Facebook.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.