Bestellungen unter falschem Namen: 38-Jährige zu Haft verurteilt
Eine 38-Jährige hat wiederholt unter falschem Namen Waren im Internet bestellt. Nachdem die Frau einschlägig vorbestraft war, ist sie nun zu fünf Monaten Haft verurteilt worden.
Sie hatte kein Geld, bestellte sich aber trotzdem im Internet Bastel- und Schreibwaren im Wert von 600 Euro. Weil sie einen schlechten Schufa-Eintrag befürchtete, gab sie dabei einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum an. Wegen Betrugs und Datenfälschung verurteilte Amtsrichterin Nadine Grimm die 38-Jährige aus dem Augsburger Land zu fünf Monaten Gefängnis. Die Freiheitsstrafe wird nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Trotz Zahlungsrückstandes bestellte sie erneut bei derselben Firma
„Es wäre besser gewesen, ich hätte den richtigen Namen angegeben. Dann wäre mir das erspart geblieben“, sagte die Angeklagte, die früher im nördlichen Landkreis gelebt hatte. Eine Erkenntnis, die eineinhalb Jahre zu spät kam. Im September 2011 bestellte sie im Internet unter falschem Namen Waren für 600 Euro, die sie nicht bezahlen konnte. Drei Wochen später versuchte sie dann erneut, bei der gleichen Firma Ware für rund 200 Euro zu bestellen. Wegen des Zahlungsrückstandes lieferte die Firma jedoch nicht.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.