Neue Parkausweise für Behinderte
Die dunkelblauen Behindertenparkausweise werden zum Jahresende ungültig. Josef Koppold, der Behindertenbeauftragte des Landkreises, wies jetzt noch einmal ausdrücklich darauf hin. Betroffene erhalten bei ihrer Gemeindeverwaltung kostenlos einen neuen Ausweis.
Schon im Jahr 2000 wurden EU-einheitliche Berechtigungen für die Behindertenparkplätze eingeführt. Die zehnjährige Übergangsfrist, in der auch noch die Alten anerkannt wurden, läuft jetzt aus. Der neue, hellblaue Ausweis ist befristet und mit einem Passbild versehen. Eine Benutzung von Nichtbehinderten oder über den Tod des Berechtigten hinaus ist damit nicht mehr möglich.
Die Parküberwacher heften schon jetzt entsprechende Mitteilungen an die Autos. Wer nach dem Stichtag 31. Dezember noch mit dem dunkelblauen Parkausweis auf Behindertenparkplätzen parkt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro rechnen und kann sogar abgeschleppt werden. Die Neuausstellung sei problemlos, sagte Koppold. Grundsätzlich habe sich an den Voraussetzungen für die Berechtigung nichts geändert. Es sei davon auszugehen, dass alle Besitzer des bisherigen Parkausweises auch einen neuen erhalten.
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