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Gemeinderat
03.05.2014

Zwergrinder haben nicht nur Freunde

Tierhaltung im Dorfgebiet ist nach Ansicht des Landratsamts zulässig. Der Gemeinderat Affing hob Einschränkungen für die Halterin von Zwergrindern auf.

Landratsamt kritisiert geplante Einschränkungen für Tierhalterin in Haunswies

In Haunswies ist der geplante Offenstall für sieben Zwergrinder in der Weiherstraße nicht überall gut angekommen. Dabei gibt es genehmigungsrechtlich überhaupt kein Problem. Der Affinger Gemeinderat hatte, wie berichtet, dem Vorhaben mehrheitlich zugestimmt und zugleich eingeschränkt: Die Besitzerin darf die Zebus nur bis zu deren Ableben halten. Das jedoch war nicht rechtens, wie das Landratsamt festgestellt hat. Denn im Dorfgebiet sei Tierhaltung grundsätzlich zulässig. Man dürfe sie nicht einschränken, egal ob sie hobbymäßig wie in diesem Fall oder professionell betrieben würde. Gegen vier Stimmen folgte der Gemeinderat nun der Haltung des Landratsamts.

Einstimmig genehmigte der Gemeinderat die Tekturplanung für den Neubau des südlichen Westflügels der Affinger Schlossökonomie. Aus den bisher geplanten drei werden künftig lediglich zwei Nutzungseinheiten im Erdgeschoss. Die dortige Bäckerei beansprucht zusammen mit dem Café nur eine Einheit. Außerdem werden die Galerien der Wohnungen im Dachgeschoss etwa 20 Prozent größer.

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