Keine Einsprüche nach Wahl zur Kirchenverwaltung
Noch könnten Wahlberechtigte Abstimmung in Echsheim anfechten. Arzberger will von weiterem Einspruch absehen.
Bei der Bischöflichen Finanzkammer in Augsburg sind nach der Wahl zur Kirchenverwaltung in der Pfarrei Echsheim-Reicherstein bislang keine Anfechtungen mehr eingegangen. Das teilte Karl-Georg Michel, Sprecher der Diözese, auf Anfrage unserer Zeitung mit. Wie berichtet, hatte Kirchenpfleger Alois Arzberger zwei Tage vor der Wahl, die am Sonntag stattfand, Einspruch eingelegt. Und zwar beim dafür zuständigen örtlichen Wahlausschuss. Arzberger gab eine Kopie des Schreibens am vergangenen Freitag außerdem persönlich beim Bischöflichen Ordinariat in Augsburg ab, um auch die Diözese in Kenntnis zu setzen.
Arzberger hatte zum einen Einspruch gegen die Wahlliste und zum anderen wegen aus seiner Sicht vorliegender formeller Verstöße erhoben. Über seinen Einspruch gegen die Wahlliste hatte der Wahlausschuss zu entscheiden. Die Bischöfliche Finanzkammer besaß hier nach Aussage von Michel keine Zuständigkeit. Sie konnte lediglich seinen Einspruch „hinsichtlich von Form- und Fristvorschriften“ prüfen. Allerdings, so der Sprecher der Diözese, hatte „der Generalvikar mit Dekret vom 8. November 2018 der örtlichen Kirchengemeinde eine Dispens von betreffenden Form- und Fristvorschriften gewährt [...], um die Wahl der Kirchenverwaltung möglich zu machen“. Vereinfacht gesagt: Wenn Arzbergers Einspruch vor der Wahl als rechtmäßig bewertet worden wäre, hätte die Wahl gar nicht erst stattgefunden.
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