Plus Die Gemeinden im Wittelsbacher Land wollen die Strabs nicht zurückbekommen. Doch auch die Ausgleichszahlungen des Freistaates sind ungerecht.
Welcher Bürger freut sich schon, wenn er für den Ausbau der Straße vor seinem Haus zur Kasse gebeten wird? Es liegt auf der Hand, dass die Strabs immer mit Ärger verbunden war - beim Bürger, der zahlen musste, aber auch bei der Gemeinde, die den Unmut zu spüren bekam. Auch das ist ein Grund, warum der Strabs heute keiner eine Träne nachweint.
Zurück wollen die Gemeinden die Satzung also nicht, zumal sie ihnen neben dem Ärger mit dem Bürger auch stets einen gehörigen Verwaltungsaufwand beschert hat. Jetzt können sich die Kommunen die Arbeitskraft dafür sparen. Ist also alles gut? Das auch nicht. Denn der Ausgleich, den der Freistaat im Landtagswahlkampf 2018 versprochen hat und seither auch ganz brav zahlt, ist nicht unbedingt gerecht.
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