Unterhaltsvorschuss: Antrag noch im Juli
Geld bis zur Volljährigkeit. Das müssen Betroffene beachten
Alleinerziehende Elternteile profitieren von einer aktuellen Gesetzesänderung: Seit 1. Juli wird der sogenannte Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt. Das teilt das Landratsamt Aichach-Friedberg mit. Die Behörde weist Betroffene allerdings darauf hin, dass dafür ein Antrag nötig ist.
Der Unterhaltsvorschuss ist eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Die bisherige Höchstbezugsdauer von maximal 72 Monaten wird für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des zwölften Lebensjahres ist zusätzlich Voraussetzung, dass sie nicht selbst auf Leistungen des Jobcenters (nach dem SGB II) angewiesen sind, oder dass der alleinerziehende Elternteil eigene Einkünfte in Höhe von mindestens 600 Euro brutto monatlich erzielt.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.