Petersdorf braucht einen neuen Flächennutzungsplan
Bevor nicht festgelegt ist, wie sich der Ort entwickeln soll, gibt es kein Baurecht für zwei Wohnhäuser in Schönleiten
Das End’ vom Lied einer Diskussion im Rat lautete so: Langfristig muss sich die Gemeinde Petersdorf um die Erneuerung ihres Flächennutzungsplanes bemühen, der aufzeigen soll, wie sich der Ort entwickeln soll. Kurzfristig jedoch wird es einen Ortstermin geben, der klären könnte, ob die Gemeinde Baurecht für zwei Wohnhäuser nördlich der Zellerstraße in Schönleiten schaffen kann.
Der Zusammenhang dieser zwei Themen ergibt sich aus der Tatsache, dass die Flächen, die zur Bebauung anstehen, sich im Außenbereich befinden. Der Bauherr, der ebenfalls zur Sitzung gekommen war, hat einen Antrag auf Erstellung einer Ortsrandsatzung formuliert und zugesichert, die Kosten dafür und für die Erschließung zu tragen. Sogar Teile seines Grundes wollte er der Gemeinde überlassen. Doch der aktuell gültige Flächennutzungsplan, der laut Beate Pußl vom Bauamt der VG Aindling als „öffentlicher Belang“ Grundlage der Entscheidung sein muss, widerspricht der Erstellung der Ortsrandsatzung und dem Bau der zwei Wohnhäuser. Die VG-Mitarbeiterin betonte, dass sich die Gemeinde bei der Aufplanung einzelner Grundstücke im Außenbereich nur von städtebaulichen Grundsätzen leiten lassen dürfe. Die Bebauung ergäbe keinen Lückenschluss. „Die Gemeinde schafft hier Bezugsfälle“, erklärte Pußl, bevor sie aus einer Stellungnahme des VG-Leiters Walter Krenz zum Umgang mit städtebaulichen Verträgen zitierte: „Es verbietet sich schon der gedankliche Ansatz, dass die Gemeinde an einer von einem Bauwilligen gewünschten Stelle eigentlich gar keine bauleitplanerische Entwicklung vorsieht, aber bei entsprechender finanzieller Gegenleistung doch Baurecht geschaffen wird.“
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