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Trinkwasserverordnung
06.07.2012

Legionellen den Hahn abdrehen

Legionellen den Hahn abdrehen
Foto: Roland Furthmair

Viele Vermieter müssen ihre Anlagen überprüfen lassen. Infektion kann schwere Lungenentzündung verursachen. Besitzer haftet.

Eine warme Dusche ist eine wahre Wohltat. Dass sie krankmachen könnte, daran denkt niemand. Das kann aber der Fall sein, wenn sich Legionellen im Wasser befinden. An einen solchen Infektionsherd im Landkreis kann sich Dr. Michael Hennig, leitender Arzt des Gesundheitsamtes, zwar nicht erinnern. Dennoch beschäftigen ihn die Bakterien. Der Grund: Seit November 2011 müssen viele Vermieter nachweisen, dass ihre Wasserleitungen frei von Legionellen sind. Viele haben es noch nicht getan.

Die neue Trinkwasserverordnung soll besser vor Legionellen schützen. Laut Hennig handelt es sich um eine „reine Vorsorgemaßnahme“ und darum, wer die Haftung übernimmt, wenn ein Mieter tatsächlich an Legionellen erkrankt. Mit der neuen Verordnung ist der Gesetzgeber aus dem Schneider. Der Vermieter muss jährlich nachweisen, dass seine Trinkwasseranlage sauber ist. Tut er das nicht, begeht er eine Ordnungswidrigkeit und haftet im Infektionsfall. Deshalb appelliert Hennig an betroffene Vermieter, ihrer neuen Pflicht nachzukommen.

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