Vater ohne Führerschein klaut Autoschlüssel seines Sohnes
Ein Rentner ohne Führerschein fuhr mit dem Wagen seines Sohnes. Deshalb landeten beide vor dem Aichacher Amtsgericht - zum wiederholten Mal.
Es war nicht das erste Mal, dass der 69-jährige und sein Sohn vor Gericht standen. Der italienische Staatsbürger, der seit 1960 in Deutschland lebt, ist bereits 2015 und 2017 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verurteilt worden. Der 41-Jährige musste im Mai 2019 eine Geldstrafe zahlen, da er den Vater mit seinem Wagen fahren ließ. Die Männer wurden nun wieder angeklagt und erschienen ohne Rechtsanwalt vor dem Aichacher Amtsgericht. Der Vater wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und sein Sohn, weil er dies zuließ.
Als der Mann im Juli vergangenen Jahres von der Wohnung seines Sohnes zu seiner eigenen fuhr, wurde er in einer Ortschaft im nordwestlichen Landkreis mit 80 Kilometern pro Stunde geblitzt. Sein Sohn zeigte den Vater daraufhin an, da der Bußgeldbescheid zuerst bei ihm gelandet war. Deshalb musste der Vater vor Gericht – der Sohn aber auch. Dort gab der Mann zu, dass er schon vier bis fünfmal ohne Führerschein gefahren sei. 2013 hatte er seine Fahrerlaubnis verloren, weil er betrunken unterwegs war. Auch im Juli 2019 fuhr der Mann das Auto seines Sohnes. Dieser wusste laut Aussage des Vaters aber nichts davon. Denn der Vater sollte eigentlich nur mit dem Zug zum Lüften in die Wohnung seines Sohnes fahren, weil der für einige Monate nicht zuhause war.
Rentner wollte mit Auto seines Sohnes zum Flohmarkt fahren
Als der Rentner den Autoschlüssel auf dem Tisch in der Wohnung seines Sohnes sah, sei ihm eine „leichtsinnige Idee“ gekommen, wie der Angeklagte sagt. Er wollte mit dem Wagen inklusive eines Anhängers zu seiner Wohnung fahren, um dort Waren aus dem Keller für einen Flohmarkt in den Hänger zu laden. Der Mann sagte, er habe nicht viel Geld und wollte sich mit dem Verkauf auf dem Markt etwas dazu verdienen. Die Nachfrage von Richter Walter Hell, ob das Ganze geplant war, verneinte der Angeklagte. Er beteuerte, dass es sich „wirklich um eine spontane Eingebung“ gehandelt habe. Warum er nicht wieder einen Führerschein erworben hat? Weil ihm dafür schlicht das Geld fehlte, erklärte er.
Ebenso wie der Vater, sagt auch der Sohn im Gerichtssaal, er habe nicht gewusst, dass sein Vater sein Auto nehmen würde. Er habe nicht darüber nachgedacht, den Schlüssel zu verstecken, wenn sein Vater in die Wohnung käme, da er den Autoschlüssel immer auf dem Tisch ablege. Staatsanwältin Hannah Witzigmann hielt den Männern zugute, dass sie beide geständig waren. Außerdem mutmaßte sie, dass der Sohn vermutlich zum Zeitpunkt, als er die Wohnung verlassen hatte, wegen einer Erkrankung nicht voll schuldfähig war. Negativ wurde den beiden aber zur Last gelegt, dass sie schon Vorstrafen im Straßenverkehr hatten. Die Staatsanwältin plädierte beim Vater auf eine kurze Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung und 80 Stunden soziale Dienste bei einer gemeinnützigen Organisation. Für den Sohn sah sie eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 15 Euro, insgesamt 600 Euro vor.
Richter: „Sie müssen den Schlüssel vor Ihrem Vater verstecken!“
Der Richter folgte den Anträgen der Staatsanwältin und warnte den Vater: „Die nächste Fahrt ohne Führerschein geht direkt ins Gefängnis“. Auch den Sohn verwarnte Hell eindringlich: „Sie müssen den Schlüssel vor ihrem Vater verstecken“. Es sei seine Pflicht, als Halter des Fahrzeugs dafür zu sorgen, dass es nicht von Fahrern ohne Führerschein genutzt wird.
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