Photovoltaikanlagen müssen Abstand zur Wohnbebauung einhalten
Plus Der Gemeinderat Adelzhausen legt Kriterien für die Genehmigung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen fest. Ein Thema dabei ist auch die Gewerbesteuer.
Mindestens 100 Meter Abstand zur Wohnbebauung müssen Freiflächen-Photovoltaikanlagen einhalten. Das ist einer der Punkte im Kriterienkatalog, dem der Adelzhausener Gemeinderat am Mittwoch zustimmte. In der Sitzung ging es auch um das "Sondergebiet Baustoffrecycling" bei Burgadelzhausen.
Auf einer Fläche von insgesamt 17,5 Hektar, das entspricht gut einem Prozent der Gemeindefläche, sind Freiflächen-Photovoltaikanlagen dem Kriterienkatalog zufolge möglich. Die Anlagen müssen allerdings einen Mindestabstand zur Wohnbebauung einhalten. Und: Die Gewerbesteuereinnahmen sollen zu 100 Prozent bei der Gemeinde bleiben. Als zwingende Voraussetzung sind außerdem eine Einspeisezusage und die Absicherung der Leitungstrasse aufgeführt.
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